Im Kreis Darmstadt-Dieburg wurden seit Weihnachten insgesamt 15 neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei toten Wildschweinen festgestellt. Laut hessenschau.de beträgt die Gesamtzahl positiver Fälle im Landkreis bis zum 8. Januar 40. In den angrenzenden Landkreisen sind die Zahlen noch höher: 419 positive Fälle im Kreis Bergstraße und 262 im Kreis Groß-Gerau. Der stellvertretende Landrat Lutz Köhler (CDU) merkte an, dass das Seuchengeschehen trotz bestehender Schutzmaßnahmen an Dynamik zugenommen hat.
Der Schwerpunkt der Funde liegt im Westen des Landkreises, besonders in den Bereichen Griesheim und Weiterstadt, die sich im Kerngebiet der eingerichteten Sperrzone befinden. Während in den Ortsteilen von Mühltal und Seeheim-Jugenheim die Hoffnung besteht, dass es sich lediglich um eine infizierte Rotte handelt, gibt es in der benachbarten Region Rheingau-Taunus-Kreis ebenfalls alarmierende Entwicklungen. Dort wurde im Dezember der erste positive Fall von Schweinepest aufgezeichnet, was zur Ausweitung von Sperrzone II führte.
Aktuelle Maßnahmen und Sperrzonen
Im Rahmen der Bekämpfung der ASP wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Rheingau-Taunus-Kreis wurde auf der Rheininsel Mariannenaue eine Fangeinrichtung geplant, nachdem dort 38 Wildschweinkadaver sichergestellt wurden, von denen 31 ASP-positiv waren. Der Bau eines Elektrozauns südlich der Straße B42 soll helfen, die Kernzone abzutrennen. In der Sperrzone I wird die Wildschwein-Jagd im Januar intensiviert, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, während die Wildschweinkadaversuche durch das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) in Mosbach organisiert werden.
Die Regelungen in den verschiedenen Sperr- und Sicherheitszonen sind erheblich. In der Sperrzone II, die unter anderem die Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim und Heddesheim umfasst, sind Hundeleinenpflicht und eingeschränkte Nutzungen von Wegen verordnet. Das Radfahren und Reiten ist nur auf befestigten Wegen erlaubt, während Grillplätze nur in bebauten Ortslagen genutzt werden dürfen. Zur Verstärkung der Bejagung sind Jäger in der Sperrzone I aufgerufen, Jagd auf Wildschweine zu machen, wobei spezielle Hygienevorschriften gelten müssen.
Überwachungsmaßnahmen und Hochwassergefahr
Die Verantwortlichen beobachten zudem das steigende Hochwasser des Rheins und dessen potenziellen Einfluss auf den Wildwechsel. Auf der rheinland-pfälzischen Seite mussten bereits Zäune versetzt und ergänzt werden. Die kontinuierliche Beobachtung geht auch der Frage nach, ob das Hochwasser die B42 auf hessischer Seite beeinflussen könnte. Weitere Maßnahmen sind nicht auszuschließen.
Die Afrikanische Schweinepest, wie Wikipedia darlegt, ist eine Virusinfektion, die Echte Schweine betrifft, jedoch für Menschen ungefährlich ist. Der Erreger weist eine hohe Umweltresistenz auf und kann bis zu 300 Tage in getrocknetem Fleisch infektiös bleiben. Deshalb bleiben präventive Maßnahmen und strenge Kontrollen von entscheidender Bedeutung, um eine Ausbreitung der ASP zu verhindern und die lokale Tierhaltung zu schützen.
Die Folgen der ASP sind nicht nur epidemiologisch besorgniserregend, sondern stellen auch eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung für die Tieragrarwirtschaft dar. Bereits in der Vergangenheit wurden durch solche Ausbrüche Importstopps für deutsches Schweinefleisch verhängt, was die Situation weiter verkompliziert. Ein rasches Handeln in den betroffenen Regionen ist daher unerlässlich.