In Hessen wird die Jagd auf Wildschweine aufgrund der anhaltenden Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) intensiviert. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat kürzlich die Abschussprämie für Jäger auf 200 Euro pro geschossenem Wildschwein verdoppelt. Im Rheingau-Taunus-Kreis liegt die Prämie bei 120 Euro. Das Land Hessen trägt zur Finanzierung dieser Prämien mit jeweils der Hälfte der Kosten bei. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Reduktion des Wildschweinbestands, der auch landwirtschaftliche Schäden, insbesondere in Maisfeldern, verringern soll, wie Proplanta berichtet.
Seit dem ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest in Hessen am 15. Juni 2024 gibt es bereits über 4.500 erlegte oder gefundene Wildschweine, von denen rund 1.600 positiv getestet wurden. In Nordhessen bleibt die Region bislang frei von der Tierseuche. Die Kadaversuche umfasst eine erschreckende Fläche von etwa 346.000 Hektar, die unter Einsatz von Drohnen in 180.000 Hektar untersucht wurde. Der Fortschritt beim Bau von Schutzzäunen ist ebenfalls bemerkenswert: Rund 300 Kilometer Elektrozaun und circa 170 Kilometer Festzaun sind bereits installiert, mit weiteren 40 Kilometern in Planung. Zusätzlich sollen etwa 190 Kilometer neuer Festzaun errichtet werden, um sogenannte Weiße Zonen zu schaffen, in denen Wildschweine ferngehalten werden sollen.
Neue Sperrzonen zur Bekämpfung der ASP
Die Landesregierung hat die von der ASP betroffenen Gebiete in Hessen neu strukturiert. Eine bisherige Restriktionszone von rund 100.000 Hektar wird nun zur „Sperrzone II“ umgewandelt. Zudem wird eine neue Pufferzone, die als „Sperrzone I“ bezeichnet wird, eingeführt. Diese umfasst einen zehn Kilometer breiten Streifen und erstreckt sich über knapp 150.000 Hektar. In dieser Zone wird die Jagd auf Wildschweine aktiv gefördert, während in der Sperrzone II strenge Vorschriften wie ein Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde gelten. Der Kreis Groß-Gerau ist vollständig in dieser Schutzmaßnahme integriert, ebenso wie Teile anderer Kreise und Städte wie Offenbach, Darmstadt und Wiesbaden, wie Hessenschau berichtet.
Das Landwirtschaftsministerium hat diese Umstrukturierungen aufgrund der Vorgaben der EU-Kommission vorgenommen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren und die Wildschweinpopulation zu verringern. Für Schweinehalter in der Sperrzone I gibt es spezifische Einschränkungen, einschließlich der Verpflichtung zur Meldung von fiebrigen oder toten Schweinen. Infolge der ASP haben bereits einige Betriebe gezwungenermaßen ihre Tiere töten müssen.
Langfristige Herausforderung der ASP-Bekämpfung
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird von Landesminister Ingmar Jung (CDU) als langfristige Herausforderung beschrieben. Während die Erkrankung für Menschen ungefährlich ist, stellt sie für Wild- und Hausschweine eine tödliche Bedrohung dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Threaten durch diese Tierseuche durch effektive Maßnahmen zu minimieren. Die geplanten Maßnahmen in Hessen sind ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Der Fokus auf verstärkten Wildschweinabschuss und die Einrichtung neuer Schutz- und Sperrzonen verdeutlichen das Engagement der Behörden im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest.