Am 11. Februar 2025 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein umstrittenes Urteil gefällt: Freigemessener Bauschutt aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Biblis darf in der Deponie von Büttelborn eingelagert werden. Diese Entscheidung, die die Gemeinde Büttelborn und ihre Bürgerinitiative „Büttelborn21“ stark verunsichert, bedeutet, dass der Betreiber RWE nun 3.200 Tonnen Bauschutt anliefern kann. Die Bürgerinitiative, vertreten durch Armin Hanus, äußerte sich enttäuscht: „Kurzfristig betrachtet haben wir den Kampf verloren.“
Das Gericht wies darauf hin, dass der Bauschutt als „freigemessen“ gilt, solange die Strahlenbelastung unter 10 Mikrosievert pro Jahr und Person bleibt. Zum Vergleich: Das Bundesumweltministerium dokumentiert, dass die jährliche Belastung durch andere Umwelteinflüsse bei 2.400 Mikrosievert pro Person liegt. Trotz dieser Zahlen bleiben in Büttelborn Bedenken hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Materials bestehen, da möglicherweise Ausreißer mit höherer Strahlung vorhanden sein könnten.
Kontext und rechtliche Hintergründe
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt, welches die Südhessische Abfallverwertungs GmbH (SAVAG) zur Annahme des Bauschutts verpflichtet hatte. Allerdings sind zwei weitere Klagen gegen die Deponierung derzeit beim Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig. Diese Klagen beeinflussen zwar nicht die aktuelle Entscheidung, bieten aber der Gemeinde Hoffnung auf zukünftigen rechtlichen Erfolg.
Die Deponie in Büttelborn wurde im Juli 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Lagerung des Bauschutts verpflichtet, nachdem keine anderen Deponien bundesweit bereit waren, den Abfall aufzunehmen. „Das Urteil ist nicht anfechtbar und erlaubt den sofortigen Vollzug“, so die rechtlichen Rahmenbedingungen. Matthias Schimpf, Vorstandsvorsitzender des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), kündigte an, weitere Gespräche mit RWE und dem Deponiebetreiber zu führen.
Bedenken vor Ort und potenzielle Auswirkungen
Die Entscheidung trifft auf großen Widerstand in der Bevölkerung. Landwirte befürchten einen Imageverlust für ihre Produkte, da die Deponie von Naturschutzgebieten und fruchtbarem Ackerland umgeben ist. Bürgermeister Marcus Merkel (SPD) äußerte seine Sorgen hinsichtlich der möglichen Entwicklung eines Erlebnisparks auf dem Deponiegelände. Die Präsentation des Abfalls könnte negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Region haben, was von vielen Bürgern kritisiert wird.
Stefan Metzger vom Zweckverband Riedwerke kritisierte die Gerichtsentscheidungen und stellte fest, dass die Urteile „vom Schreibtisch aus“ gefällt werden. Der ZAKB sieht zudem weiteren Klärungsbedarf zu den Entgelten für die Deponierung, da unterschiedliche Preisvorstellungen zwischen ZAKB und dem Betreiber SAVAG bestehen. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte der ZAKB erneut rechtliche Schritte einleiten.
In einem breiten Spektrum von Ängsten und Hoffnungen hofft die Bürgerschaft von Büttelborn nun, dass im Hauptverfahren zu ihren Gunsten entschieden wird, um die Anlieferung des Bauschutts zu verhindern. Die Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt der Anlieferung bleibt ebenfalls bestehen, während RWE bereits 40 bis 60 Tonnen des Materials in Vorbereitung hat.
Angesichts der komplexen Situation um den Bauschutt aus Biblis wird weiterhin eine intensive Diskussion über die gesundheitlichen Risiken und die Umweltbelastungen in der Region geführt. Die kommenden Wochen und Monate könnten entscheidend dafür sein, wie sich diese Thematik weiterentwickelt.
Für weitere Details zu diesem Thema lesen Sie Tagesschau, Euwid Recycling und Büttelborn21.