Am 18. Januar 2025 informiert die Deutsche Bahn über wichtige Fahrplanänderungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen. Hintergrund sind kurzfristige Personalausfälle in Mainz-Kastel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen im Fernverkehr führen.
Die Züge werden umgeleitet, und der Halt in Mainz-Kastel entfällt. Stattdessen gibt es am 18. Januar 2025 einen Ersatzhalt in Mainz-Mombach. Ab dem 19. Januar 2025 ist der Hauptbahnhof Mainz der neue Ersatzhalt. Besonders betroffen sind die ICE- und IC-Verbindungen zwischen Koblenz und Mannheim, die ursprünglich in Mainz-Kastel anhalten sollten.
Informationen für Fahrgäste
Fahrgäste werden aufgefordert, sich vor ihrer Reise über die aktuellen Verbindungen zu informieren. Dies kann über die Webseite bahn.de, die DB Navigator App oder die telefonische Reiseauskunft unter 030/2970 erfolgen. Die Meldung zu diesen Änderungen wurde am 18. Januar 2025 um 13.06 Uhr aktualisiert.
Im Falle von Verspätungen gelten spezielle Regelungen. Ab einer Verspätung von 20 Minuten haben Fahrgäste das Recht, ihre Reise auf einer anderen Route fortzusetzen. Bei einer Verspätung von 60 Minuten besteht die Möglichkeit, die Fahrt abzubrechen und einen anteiligen Erstattungsantrag zu stellen. Zudem erhalten Passagiere ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 % des Fahrpreises; bei 120 Minuten Verspätung steigt diese auf 50 %.
Entschädigungsansprüche
Für die Beantragung von Entschädigungen müssen Fahrgäste das ausgefüllte und unterschriebene Passagierrechte-Anspruchsformular an ein DB Reisezentrum oder per Post an das DB Dialog Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main senden. Benötigt werden dafür verschiedene Dokumente, darunter das Originalticket oder eine Kopie, sowie Nachweise über eventuell angefallene Kosten wegen Reiseabbruchs oder Stornierung.
Zusätzlich zur Einsendung des Anspruchsformulars ist es ratsam, eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, um eventuelle Rückfragen klären zu können. Wer sein ausgefülltes Formular samt Bestätigung einer Verspätung und Originalticket in einem DB Reisezentrum abgibt, kann die Entschädigung sofort als Gutschein oder Barzahlung erhalten, solange es sich nicht um Reiseausweise handelt. Mehr Informationen hierzu bietet Bahn.de.
In besonderen Fällen, wie beispielsweise wenn eine Bearbeitung im DB Reisezentrum nicht möglich ist, wird der Antrag an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet. Auch Anträge, die in einer DB Agentur eingereicht werden, gelangen zu diesem Servicecenter. Für umfassende Informationen zu Fahrgastrechten und spezifischen Verfahren verweisen wir auf die offizielle Seite der Deutschen Bahn.