Die gastronomische Landschaft in Landau wird durch einen Pächternwechsel im Café Sörkel am Boulevard Ostbahnstraße geprägt. Barbara Dees, die das Sörkel seit über fünf Jahren bewirtschaftet, verabschiedet sich schweren Herzens von ihren Gästen. Der Pavillon, der vor elf Jahren eröffnet wurde und an die Nierentische der 50er Jahre erinnert, wird bald von einem neuen Betreiber übernommen.
Barbara Dees übernahm das Café, das eine Begegnungsstätte zwischen Park und Innenstadt darstellt, nach der ersten Pächterin Sabine Gretoire. Unter ihrer Leitung gewann das Café, inspiriert vom englischen „Circle“, nicht nur an Beliebtheit, sondern wurde auch zu einem wichtigen Bestandteil des Ausbaus des Boulevards Ostbahnstraße. Das Angebot bestand aus kleinen Speisen und erlesenen Weinen, was viele Landauer ansprach. Dees blickt mit Stolz auf die Zeit zurück und hat ein festes Stammpublikum aufgebaut. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, die Energiekrise und Inflation, äußert sie Respekt vor Selbstständigen in der Gastronomie und stellt fest, dass die Menschen weniger Geld für gastronomische Angebote ausgeben.
Abschied und neue Pläne
Barbara Dees hat entschieden, den auslaufenden Pachtvertrag nicht zu verlängern, was ihr schwerfiel. Bis Sonntag um 14 Uhr bleibt das Café Sörkel geöffnet; anschließend beginnt das Ausräumen. Während sie ihre Teilzeittätigkeit bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im Frühjahr aufstocken möchte, plant sie, eine neue Herausforderung zu suchen. Die Ansprechpartner für den neuen Pächter waren am Freitag nicht erreichbar, sodass unklar bleibt, wer das Café übernehmen wird.
In einem anderen Kontext befasste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kürzlich mit der Frage von Miet- und Pachtminderungen aufgrund von coronabedingten Schließungen. In einem Fall, bei dem eine Klägerin ein Sushi-Restaurant betrieb, wies das Gericht die Klage ab, da die Mietsache nicht mangelhaft war und der Vermieter lediglich die Nutzung der Räume schuldete. Diese Entscheidung bestätigte, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Parteien berücksichtigt werden müssen und die Mieter das Verwendungsrisiko tragen.
In einem vergleichbaren Fall wurde einer Verpächterin, die ausstehende Pachtzahlungen forderte, Recht gegeben. Auch hier entschied das Gericht, dass die Pandemie-bedingten Einschränkungen nicht die Pflichten des Pächters gegenüber dem Verpächter minderten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen die Komplexität der finanziellen Herausforderungen in der Gastronomie, die durch die Coronapandemie verstärkt wurden.