In Neuwied wurden rassistische Schmierereien an Metallcontainern einer Baufirma entdeckt. Die Schmierereien wurden kurz vor Weihnachten gefunden und sind Teil eines aktuellen Vorfalls, der sich im Zusammenhang mit dem Bau eines Containerdorfs ereignet. Dieses Containerdorf ist für 264 Flüchtlinge vorgesehen, die im ersten Quartal 2025 untergebracht werden sollen. Auf die Entdeckung reagierte die Baufirma und entfernte die Schmierereien am selben Tag, an dem sie davon erfuhr. Seit dem 22. Dezember wurden mehrere Anzeigen in diesem Zusammenhang erstattet, wie rhein-zeitung.de berichtete.
Rechtliche Rahmenbedingungen zu rassistischen Äußerungen
Die rechtlichen Aspekte von rassistischen Äußerungen sind komplex und werden in verschiedenen Verfahren der Justiz behandelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 30. November 2022 in den Verfahren 3 Ss 131/22 und 3 Ss 123/22, dass der Tatbestand der Volksverhetzung eng zu fassen ist im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit. In diesen Verfahren wurden Revisionen gegen Freisprüche wegen Volksverhetzung geprüft.
In einem der Fälle ging es um einen nordhessischen Kommunalpolitiker, der 2019 einen Post auf Facebook mit einer Bild-Text-Collage von Männern schwarzer Hautfarbe veröffentlichte. Das Gericht stellte fest, dass mehrere Auslegungen des Posts möglich sind, was dazu führte, dass keine Strafbarkeit nach § 130 StGB a. F. angenommen wurde. Im zweiten Fall musste das Amtsgericht klären, ob die Beschimpfungen eines islamistischen Predigers ausreichend abgrenzbar waren. Der objektive Sinngehalt einer Äußerung ist entscheidend, und bei mehreren ernsthaft in Betracht kommenden Interpretationen ist die Auslegung zugunsten des Angeklagten vorzunehmen, wie jura.cc erläuterte.