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Samstag, 1. März 2025

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Evangelische Kirche unter Druck: Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt beschlossen!

Am 12. Februar 2025 fand im Dominikanerkloster Frankfurt eine wegweisende Tagung der Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach statt. Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Beschluss eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. Dieser Beschluss basiert auf einem detaillierten Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe, der 73 Seiten umfasst. Der Bericht wurde von einer Gruppe von Fachleuten vorgestellt, darunter Pfarrer Gunter Volz vom Evangelischen Stadtdekanat sowie Monika Heil, Qualitätsmanagementbeauftragte der ERV, und Markus Eisele, theologischer Geschäftsführer der ERV und Diakoniepfarrer.efo-magazin.de berichtet, dass die Empfehlungen gezielte Maßnahmen zur Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt und zur Analyse von Machtstrukturen beinhalten.

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Zu den zentralen Themen, die in dem Bericht behandelt werden, gehören das Erkennen von Manipulation, Machtmissbrauch sowie spezifische Täterstrategien. Vorrangige Schulungsinhalte sollen daher die Auseinandersetzung mit den Aspekten der Geheimhaltung, Einschmeichelung und Drohungen umfassen. Auch die Glaubwürdigkeit der Betroffenen darf nicht in Frage gestellt werden. Das Maßnahmenpaket schlägt zudem den Aufbau eines systematischen Wissens- und Kompetenzmanagements vor und sieht die Einrichtung einer Fachstelle zum Gewaltschutz vor. Damit soll ein effektives Qualitätsmanagement etabliert werden.

Voraussetzungen für wirksame Veränderungen

Die Herausforderungen, die sich der Evangelischen Kirche präsentieren, sind enorm. Es gilt, flächendeckende Schutzstrukturen zu schaffen und Gefährdungspotenziale klar zu benennen. Der Vorstand von Stadtdekanat und Regionalverband wurde beauftragt, diese Empfehlungen in enger Abstimmung mit Vertretern der Betroffenen umzusetzen. Hintergrund der Initiativen sind alarmierende Ergebnisse der „ForuM-Studie“, die ein jahrzehntelanges Versagen der evangelischen Kirche und Diakonie im Umgang mit sexualisierter Gewalt dokumentiert. Laut ekkw.de wurden viele Taten nicht aufgearbeitet, sodass die Betroffenen sich oft nicht gehört fühlten und die Täter geschützt wurden.

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Diese Realität führt dazu, dass sexualisierte Gewalt in vielen Kirchengemeinden nach wie vor nicht adäquat thematisiert wird. Während in den Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder Fortschritte erzielt wurden, herrscht in anderen Bereichen oft die irrige Überzeugung, dies sei in den eigenen Reihen nicht ein Problem. Handlungsbedarf wird meistens erst erkannt, wenn konkrete Vorfälle bekannt werden, was die Dringlichkeit einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema unterstreicht.

Ein Blick in die Zukunft

Die Prodekanin Stefanie Brauer-Noss dankte in ihrer Rede den Kirchengemeinden für ihr Engagement in schwierigen Zeiten. Dabei sind die Reformprozesse unter dem Schlagwort „ekhn2030“ mit Herausforderungen verbunden, die über die Thematik der sexualisierten Gewalt hinausgehen. Sie betreffen auch die Anpassung an sinkende Mitglieder- und Ehrenamtlichenzahlen sowie die Effizienz der vorhandenen Strukturen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gemeinsame Entwicklung von Gottesdienstprogrammen und Konfirmand:innen-Arbeit in Nachbarschaftsräumen.

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Der Wunsch nach einer gründlichen Aufarbeitung wird auch von Prälat Burkhard zur Nieden unterstützt, der beabsichtigt, eine Aktenrecherche für eine unabhängige regionale Aufarbeitungskommission vorzubereiten. Aktuell lagern schätzungsweise 80.000 Personalakten in rund 400 verschiedenen Standorten, einschließlich Pfarrämtern. Auch wenn sich der Großteil der Akten in 12 Kirchenkreisen befindet, ist es wichtig, die Betroffenen zu ermutigen, über ihre Erfahrungen zu sprechen, da die Aktenrecherche lediglich das Hellfeld abbildet.ekkw.de weist darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um eine umfassende und nachhaltige Änderung herbeizuführen.

Ein weiterer Baustein in der Prävention ist das seit 2018 bestehende Präventionsgesetz, das die Nordkirche als erste evangelische Landeskirche in Deutschland erlassen hat. Dieses regelt den Umgang mit sexualisierter Gewalt und wird durch spezifische Vorgaben zur Mitarbeitergewinnung ergänzt. Seit 2022 sind fortlaufende Fortbildungen und Überprüfungen wie das erweiterte Führungszeugnis verpflichtend für alle, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de zeigt die Wichtigkeit dieser Maßnahmen auf, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und eine Kultur der Offenheit zu fördern.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.efo-magazin.de/aktuelles/stadtsynode-februar2025/
https://www.ekkw.de/sexualisierte-gewalt/forum-studie

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