Die Grundsteuerreform in Deutschland, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, hat viele Eigentümer vor unerwartete Herausforderungen gestellt. Besonders betroffen sind die Mieter und Hausbesitzer in Dipperz, wo die neuen Regelungen bereits zu drastischen Erhöhungen der Grundsteuerbescheide geführt haben. So berichten zwei Rentner, Waldemar Held (81) und Günther Kohlmann (66), von erheblichen Preiserhöhungen.
Waldemar Held muss für sein 60 Quadratmeter großes Haus nun 770 Euro Grundsteuer zahlen, ein Anstieg von zuvor nur 58 Euro. Auch Günther Kohlmann sieht sich mit einer neuen Grundsteuer von 970 Euro konfrontiert, während er zuvor lediglich 58 Euro zahlen musste. Auffällig ist, dass Nachbarn mit identischen Grundstücken deutlich niedrigere Beträge entrichten müssen, nämlich 150, 250 und 100 Euro. Diese Differenzen haben dazu geführt, dass Held und Kohlmann beim Finanzamt Fulda nachgefragt haben, allerdings blieben ihre Fragen ohne ausreichende Erklärung.
Die Hintergründe der Erhöhung
Die Grundsteuer wird seit 2025 nach einer neuen Bemessungsgrundlage erhoben, die auf drei Parametern basiert: der Fläche des Grundstücks, der Nutzungsart der Gebäudefläche und der Lagequalität. Diese Faktoren führen zu stark variierenden Grundsteuerbescheiden, da Unterschiede in der Wohnfläche durch Kellerräume oder ausgebaute Dachböden entstehen können. Auch Ferienhäuser, die an wechselnde Gäste vermietet werden, unterliegen anderen Steuermesszahlen.
Für die Kommunen sollte die Reform eigentlich aufkommensneutral sein. Tatsächlich zeigen allerdings viele Beispiele auf, dass die Einnahmen in verschiedenen Gemeinden erheblich steigen. Dipperz etwa hat einen aktuellen Hebesatz von 320 Prozent für die Grundsteuer B, obwohl empfohlen wurde, bei 224 Prozent zu bleiben. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass steigende Hebesätze eine der Hauptursachen für die drastischen Erhöhungen sind.
Die Hessische Steuerverwaltung hat Hebesatzempfehlungen ausgegeben, die eine faire und transparente Berechnung der Grundsteuer sicherstellen sollen. Diese Empfehlungen basieren auf einem Vergleich der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht und sollen den Gemeinden helfen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um eine stabile Einnahmesituation zu gewährleisten. Hebesatzanpassungen für 2024 sind noch möglich, wobei Erhöhungen nur bis zum 30. Juni durchgeführt werden dürfen.
Optionen für betroffene Steuerpflichtige
Für betroffene Eigentümer gibt es einige Schritte, die sie unternehmen können.^1 Zuerst sollten die neuen Bescheide gründlich auf Fehler überprüft werden, da fehlerhafte Angaben zu überhöhter Steuer führen können. Bei Unsicherheiten kann eine fehlerbeseitigende Fortschreibung beim Finanzamt beantragt werden. Obwohl ein Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide in Nordrhein-Westfalen nicht empfohlen wird, können Betroffene versuchen, durch Bürgerbeteiligung Einfluss auf die Hebesatzgestaltung zu nehmen.
Die Unterstützung durch Organisationen wie den Bund der Steuerzahler kann ebenfalls hilfreich sein. Diese fordere faire Berechnungen und den Erhalt erschwinglicher Wohnkosten. Insbesondere in Kommunen mit hohen Grundsteuerbelastungen ist es wichtig, sich über die bestehenden Regelungen und eventuelle Härtefallregelungen zu informieren.
Die aktuelle Lage in Dipperz ist ein Beispiel dafür, wie komplex die Umsetzung der Grundsteuerreform ist und wie unterschiedlich die Auswirkungen auf Eigentümer sein können. Ohne klare Informationen seitens der Ämter fühlen sich viele Bürger im Unklaren gelassen und benötigen dringend Unterstützung und Klarheit.
Fuldaer Zeitung berichtet, dass die Unterschiede in den Grundsteuerbescheiden Eigenschaften wie Lagequalität, Grundstücksfläche und Nutzungsart zugrunde liegen. Der Bund der Steuerzahler erläutert in seinen Publikationen, wie Betroffene bei Erhöhungen der Grundsteuer vorgehen sollten, während die Hessische Steuerverwaltung Empfehlungen hinsichtlich der Hebesätze veröffentlicht, um eine faire Besteuerung sicherzustellen.