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Sonntag, 12. Januar 2025

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Kreis Fulda schließt Verwaltung: Technische Arbeiten ab Freitag!

Ab Freitag, dem 10. Januar 2025, bleibt die Verwaltung des Landkreises Fulda ab 14 Uhr geschlossen. Grund für diese Schließung sind dringende Arbeiten an der Technik. Dies wurde durch Fuldaer Zeitung bestätigt. Während der Schließzeit ist die Behörde sowohl telefonisch als auch per E-Mail nicht erreichbar, was einen wichtigen Hinweis für die Bürger darstellt, die oft auf den Service der Verwaltung angewiesen sind.

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Besonders betroffen von der Schließung ist die Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda, die am Samstag, dem 11. Januar 2025, ebenfalls geschlossen bleibt. Die Bevölkerung kann jedoch auf das Online-Angebot der Zulassungsstelle zugreifen, welches unabhängig von der Schließung verfügbar bleibt. Trotz der Unterbrechung steht auch das Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach (AEZ) am Freitag und Samstag für reguläre Anlieferungen zur Verfügung, ist jedoch nicht telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Verkehrsbehörde und ihre Aufgaben

Die Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda hat eine Vielzahl von Aufgaben, zu denen die Mitwirkung bei der Schulwegsicherung und die Verkehrsberuhigung in Wohngebieten gehören. Zudem ist die Behörde für die Beseitigung von Unfallpunkten, Anordnungen für Straßensperrungen sowie die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen, beispielsweise für das Sonntagsfahrverbot von LKW, zuständig. Diese Informationen stammen aus dem Landkreis Fulda.

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Die Zuständigkeiten der Verkehrsbehörden variieren je nach Größe der Gemeinden. Während alle Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohner für ihre Gemeinde- und Kreisstraßen verantwortlich sind, gelten für Kommunen bis 50.000 Einwohner zusätzliche Zuständigkeiten für Landesstraßen. Die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung ist speziell verantwortlich für Landes- und Bundesstraßen, insbesondere in kleineren Kommunen.

Abfallwirtschaft im Landkreis Fulda

Die Abfallwirtschaft im Landkreis Fulda sieht regelmäßige Sammlungen für verwertbare Abfälle vor. Bürger können sich über spezielle Abfallkalender oder lokale Stadtgärte über Sammeltermine und Entsorgungsmöglichkeiten informieren. Dabei behandelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das seit 1996 in Kraft ist, insbesondere die Rücknahme und Entsorgung von Altprodukten durch Hersteller und Vertreiber. So nehmen beispielsweise Apotheken Altmedikamente unabhängig von Neukäufen zurück, während Händler, die Neuöl verkaufen, zu einer Rücknahme von Altöl verpflichtet sind.

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Das Entsorgungssystem ist zudem vielfältig: von der Rücknahmepflicht für alte Batterien bis hin zur getrennten Entsorgung elektrischer Geräte, die seit März 2006 vorgeschrieben ist. Händler sind verpflichtet, Elektroklein- und -großgeräte bis zu einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern zurückzunehmen. Auch karitative Sammlungen und die Möglichkeit, Produkte über Verschenke-Märkte abzugeben, fördern die Wiederverwendung und den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Weitere Details hierzu bietet die Informationsseite zur Abfallwirtschaft.

Die Entscheidung der Landkreisverwaltung, die Schließungen anzukündigen und das Publikum darüber zu informieren, zeugt von einem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Bürgern und einem transparenten Umgang mit notwendigen Maßnahmen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/landratsamt-in-fulda-ab-freitagnachmittag-nicht-erreichbar-93505491.html
https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/auto-und-verkehr/infoportal?tx_dsinfoportal_infoportal%5Bcontroller%5D=Infoportal&tx_dsinfoportal_infoportal%5Beinstiegspunkt%5D=4&cHash=388665b9e8b8af97e4258602c2d5e006

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