Am 31. Dezember 2024 tritt in Fulda ein umfassendes Feuerwerksverbot in der Altstadt in Kraft. Dies betrifft den gesamten Bereich rund um den Domplatz, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aufgrund der engen Gassen nicht möglich ist, ohne den gesetzlich definierten Sicherheitsabstand von acht Metern zu wichtigen Gebäuden einzuhalten.
Obwohl Silvesterfeuerwerk eine beliebte Tradition darstellt, bringt es oft Gefahren mit sich, insbesondere durch unsachgemäßes Abbrennen. Die Stadt Fulda hat daher beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu verbieten. Auch außerhalb der Altstadt ist Pyrotechnik untersagt, wenn der Sicherheitsabstand zu diesen Einrichtungen nicht eingehalten werden kann.
Umwelt- und Sicherheitshinweise
Zusätzlich zu den Sicherheitsvorkehrungen bittet die Stadt Fulda die Bevölkerung um verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik, insbesondere im Hinblick auf die Diskussion über Feinstaubbelastungen. Feuerwerkskörper können Temperaturen von bis zu 2.000 Grad erreichen und sind potenziell brandgefährlich.
Das Ordnungsamt appelliert zudem an die Bürger, abgebrannte Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen. Um der erhöhten Müllmenge an Orten, wo das Abbrennen erlaubt ist, entgegenzuwirken, werden in der Innenstadt zusätzliche Mülleimer aufgestellt, um eine saubere Umgebung zu fördern.
Für weiterführende Informationen zur Thematik und den Hintergründen des Feuerwerksverbots können interessierte Bürger die Osthessen News konsultieren.