Ein 44-jähriger Mann wurde am Amtsgericht Gießen wegen Diebstahls in einem Fitnessstudio verurteilt. Der Angeklagte, der als Reinigungskraft für einen externen Dienstleister im Fitnessstudio tätig war, hatte zwischen Ende Dezember 2023 und Anfang Januar 2024 insgesamt 205 Euro aus einer unverschlossenen Kasse gestohlen.
Am 27. Dezember 2023 entnahm er 185 Euro, versuchte am 9. Januar 2024 erneut, jedoch ohne Erfolg, und am 10. Januar 2024 nahm er weitere 20 Euro. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Taten. Der Besitzer des Fitnessstudios hatte nach dem ersten Diebstahl die Überwachungskamera aktiviert, die die Diebstähle dokumentierte. Obwohl der Betreiber die Taten verziehen hat und auf eine Rückforderung des gestohlenen Geldes verzichtete, gab es eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Betrugs aus dem Sommer 2023, für die er zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt wurde.
Gerichtsurteil und Strafe
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro, wobei Richterin Antje Kaufmann diesem Antrag zustimmte. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete auf Rechtsmittel. Dies wird als Maßnahme angesehen, um eine endgültige Klärung der Angelegenheit herbeizuführen.
Die Thematik von Diebstählen im Fitnessstudio ist nicht neu. So berichteten weitere Quellen über mögliche Diebstahlstaten, die ähnliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Demnach könnten, im schlimmsten Fall, Beweismittel und Indizien den Richter davon überzeugen, dass eine Person die Taten begangen hat. Bei einer Verurteilung gemäß § 242 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, abhängig von der Schwere der Taten und dem entwendeten Geldbetrag, wie Frag-einen-Anwalt.de berichtete.