Die Stadt Gießen plant die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegverpackungen, um der steigenden Müllproblematik entgegenzuwirken. Laut Giessener Allgemeine werden in Deutschland täglich über 6 Millionen Einwegbecher, 1,5 Millionen Pizzakartons und zahlreiche weitere Einwegverpackungen verwendet. Diese massiven Mengen an Abfall führen nicht nur zu hohen Entsorgungskosten, sondern belasten auch die Ressourcen des Landes erheblich.
Der Deutsche Städtetag hat in diesem Kontext die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer als ein effektives Mittel zur Bekämpfung der Müllproblematik empfohlen. Diese Initiative wird durch ein kürzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt, das die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer bestätigte Bundesverfassungsgericht.
Erfahrungen aus Tübingen
Die Stadt Tübingen erhebt seit Januar 2022 eine Verpackungssteuer, die 50 Cent für Einwegbecher und Pizzakartons sowie 20 Cent für Einwegbesteck vorsieht. Diese Steuer wird in der Regel von den Verkäufern gezahlt, die sie meist an die Kunden weitergeben. Trotz einer rechtlichen Auseinandersetzung, in der die Tübinger Verpackungssteuer zunächst für unwirksam erklärt wurde, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 deren Rechtsgültigkeit. Die Tübinger Verpackungssteuer wurde dabei als verfassungsgemäß anerkannt, da sie einen örtlichen Bezug zum Verbrauch bietet FN Legal.
Der juristische Streit um die Steuer wurde von einer Franchise-Nehmerin eines Schnellrestaurants angestoßen, die ihre Berufsausübungsfreiheit und Gleichheitsrechte verletzt sah. Ihrer Beschwerde wurde jedoch nicht stattgegeben, da die Steuer als verhältnismäßig angesehen wurde. Ziel der Verpackungssteuer ist es, Einnahmen für den städtischen Haushalt zu generieren, die Vermüllung durch „To-go“-Verpackungen zu verringern und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen zu schaffen.
Die Situation in Gießen
Das Gießener Stadtparlament hatte bereits 2021 einen Antrag zur Entwicklung eines Satzungsentwurfs für eine Verpackungssteuer beschlossen. Nun hat der Magistrat Gießen die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu entwerfen. Details zur Höhe der geplanten Steuer stehen noch aus. Die Fraktionsmitglieder von Gigg+Volt betonen, dass die Steuer helfen soll, den Abfall zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu unterstützen.
Interessanterweise gab es in Gießen bereits 1995 eine Verpackungssteuer, die jedoch 1998 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde. Der neue Vorstoß durch Gigg+Volt im Stadtparlament zeigt, dass die Thematik der Verpackungssteuern nach wie vor aktuell ist und die Städte Handlungsspielräume suchen, um aktiv gegen die Abfallflut vorzugehen.
Insgesamt stellt die Einführung von Verpackungssteuern eine vielversprechende Strategie dar, um die Abfallproduktion in Deutschland zu reduzieren und die Verwendung von Einwegverpackungen einzuschränken. Die Erfahrungen aus Tübingen könnten dabei als Modell für andere Städte dienen, die ähnliche Maßnahmen in Betracht ziehen.