In Fernwald-Albach hat ein Eigentümerehepaar ein Fachwerkwohnhaus aus dem 17. Jahrhundert umfassend saniert. Die Sanierungsarbeiten umfassten die vollständige Entkernung des Hauses sowie die Durchführung von Trockenbau-, Maurerarbeiten und die Verlegung von Fliesen und Dielen. Zudem wurden die Innenwände verputzt und ökologischen Baustoffe verwendet, um ein umweltfreundliches Ergebnis zu erzielen. Im Rahmen der Sanierung wurden die Strom- und Wasserleitungen aktualisiert und denkmalgerechte Fenster eingebaut.
Für die Sanierung des historischen Gebäudes erhielt das Ehepaar eine Förderung in Höhe von 35.000 Euro. Die Sanierungskosten sind durch die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die Inflation erheblich gestiegen. Die positive Zusammenarbeit mit dem Landkreis Gießen wurde ausdrücklich hervorgehoben, da die Eigentümer stark auf Zuschüsse angewiesen sind. Das Projekt fiel unter das Förderprogramm „Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen“, welches Eigentümern denkmalgeschützter oder renovierungsbedürftiger Gebäude zur Verfügung steht. Damit sind Mindestkosten von 25.000 Euro erforderlich, wobei eine Unterstützung von bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 75.000 Euro, gewährt wird. Weitere Informationen zum Förderprogramm können über die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen eingeholt und Förderanträge online gestellt werden, wie lkgi.de berichtete.
Übersicht der Fördermittel für Denkmalschutz
In Deutschland stehen verschiedene länder- und themenübergreifende Förderprogramme im Bereich Denkmalschutz und Restaurierungsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Fördermittel stammen sowohl vom Bund als auch von den Ländern und zielen darauf ab, Denkmäler zu schützen, die Teil der kulturellen und sozialen Entwicklung sind, und für zukünftige Generationen zu erhalten. Zu den Zielen der Förderprogramme gehört es, Denkmäler vor Witterungsschäden und Abriss zu schützen und unsachgemäße Maßnahmen zu verhindern.
Die ersten Denkmalschutzgesetze wurden bereits 1662 in Schweden, gefolgt von Hessen im Jahr 1902, erlassen. Der flächendeckende Denkmalschutz in Deutschland setzte sich erst in den 1970er Jahren durch. Der Denkmalschutz wird von verschiedenen Behörden organisiert: die oberste Denkmalschutzbehörde sitzt in den Landesministerien; höhere Denkmalschutzbehörden fungieren als Vermittler; untere Denkmalschutzbehörden sind direkte Ansprechpartner für Bauherren. Eine Förderdatenbank bietet eine Übersicht über Programme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, worüber auch der Schutz national wertvoller Kulturgüter vor Umwelteinflüssen gefördert wird, wie romoe.com ausführte.