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Montag, 3. März 2025

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Lebenslange Haft für Mörder der 14-jährigen Ayleen: Gericht urteilt!

Am 3. März 2025 hat das Landgericht Gießen erneut Sicherungsverwahrung gegen Jan Heiko P. angeordnet. Dies geschieht im Zusammenhang mit seiner lebenslangen Freiheitsstrafe, die aufgrund des Mordes an der 14-jährigen Ayleen verhängt wurde. P. wurde im September 2023 schuldig gesprochen, Ayleen entführt, missbraucht und anschließend ermordet zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor im August 2022 die Verurteilung weitgehend bestätigt, jedoch die Sicherungsverwahrung auf Grundlage einer Gesetzesänderung neu verhandelt.

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Die neue Anklage gegen Jan Heiko P. bezieht sich auf den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens sowie den Besitz von kinderpornographischem Material. Bei einem Videotelefonat mit der 13-Jährigen gestand P., onaniert zu haben. Das Gericht verhängte dafür gesonderte Strafen: 1,5 Jahre für den Besitz kinderpornographischer Inhalte und 2 Jahre und 3 Monate für den sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt. Diese Strafen wurden in die lebenslange Freiheitsstrafe integriert, da P. bereits wegen Mordes verurteilt wurde, was die Gesamtstrafe zur Folge hatte.Yahoo Nachrichten berichtet.

Begründung der Sicherungsverwahrung

Das Gericht stellte fest, dass die Hinweise auf Jan Heiko P.s Gefahr für die Gesellschaft weiterhin gegeben sind. Er gilt als gefährlich, zeigt kein intaktes Normgerüst und ist seit seiner Kindheit straffällig. Ein psychologisches Gutachten diagnostizierte bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Der BGH hatte die Sicherungsverwahrung zunächst wegen einer geänderten Strafrahmens für einen Vorwurf aufgehoben, jedoch die Mordverurteilung bekräftigt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang eine Haftstrafe von 2,5 Jahren für den Missbrauch und 1 Jahr und 10 Monate für den Besitz von Kinderpornographie gefordert, wobei sie ein hohes Rückfallrisiko sah. Trotz der eingestandenen Neigung zu Straftaten forderte die Verteidigung niedrigere Strafen und kündigte Revision gegen das Urteil an. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird, da die Sicherungsverwahrung bedeutet, dass P. solange in Haft bleibt, wie er als gefährlich eingestuft wird.

Hintergrund und Kontext

Ayleen verschwand im Juli 2022 in Gottenheim und wurde eine Woche später tot in einem See gefunden. Jan Heiko P. war am selben Tag, als die Leichenschau durchgeführt wurde, festgenommen worden. Die brutalen Umstände ihres Verschwindens und die darauf folgende Aufklärung des Falls haben landesweit Bestürzung und Diskussionen über Kinder- und Jugendkriminalität ausgelöst. Für weitere Informationen zur Thematik des Kinderschutzes und der rechtlichen Maßnahmen gegenüber Sexualstraftätern lohnt sich ein Blick auf destatis.de.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://de.nachrichten.yahoo.com/m%C3%B6rder-14-j%C3%A4hriger-ayleen-landgericht-122349956.html
https://www.hessenschau.de/panorama/urteil-in-giessen-sicherungsverwahrung-fuer-ayleens-moerder-v5,prozess-giessen-108.html

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