Am Montag, den 23. Dezember, stoppte die Polizei einen Lkw-Fahrer auf der B277 bei Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis). Der Lastwagen transportierte Schrott, darunter auch Alt-Elektrogeräte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine Genehmigung des RP Gießen für den Transport der Elektroaltgeräte vorweisen konnte.
Darüber hinaus bemängelte der Verkehrsdienst Lahn-Dill die mangelhafte Ladungssicherung des Fahrzeugs. Die Polizei bezeichnete die Sicherung der Ladung als „unterirdisch“. Bevor der Lkw weiterfahren durfte, musste der Fahrer sicherstellen, dass die Ladung korrekt gesichert war.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
Für seine Verstöße sieht der Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei vor. Zudem werden gegen ihn und den Halter des Lkw Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeleitet. Hier drohen Geldstrafen im unteren vierstelligen Eurobereich.
Ebenfalls relevant ist die Frage der Ladungssicherung. Gemäß den Vorschriften muss die Ladung so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung nicht verrutscht. Fahrer und Halter sind verantwortlich dafür, dass die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist, bevor die Fahrt angetreten wird. Bei Verstößen können je nach Schwere des Fehlers erhebliche Bußgelder und Punkte in Flensburg die Folge sein, wie bussgeldkatalog.org berichtete. Jährlich kommt es in Deutschland zu ca. 2.500 Unfällen, die auf Fehler bei der Ladungssicherung zurückzuführen sind.
Separat ereignete sich auf der B275 in Mittelhessen ein tödlicher Unfall, als ein Autofahrer auf die Gegenfahrbahn geriet. Ein Gutachter untersucht derzeit die Unfallursache.