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Dienstag, 11. Februar 2025

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Bauschutt aus Biblis: Radioaktive Entsorgung sorgt für Ärger in Büttelborn!

Der Rückbau des Atomkraftwerks Biblis wirft neue Fragen auf. Es wurde entschieden, dass leicht radioaktiver Bauschutt aus Biblis auf der Deponie in Büttelborn im Kreis Groß-Gerau gelagert werden darf. Laut FAZ genehmigte der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel die Deponierung von bis zu 3200 Tonnen Bauschutt. Die Rückweisung der Klagen des Deponiebetreibers und des Eigentümers der Deponie zeigt die gerichtliche Bestätigung des Plans. Dennoch ist das Urteil vorläufig; die endgültige Entscheidung steht im Hauptsacheverfahren noch aus.

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Die Bürgerinitiative „Büttelborn 21“ äußert bereits Besorgnis und erwartet, dass das Verfahren mindestens sechs Jahre in Anspruch nehmen wird. Gleichzeitig läuft die Genehmigung für den Deponiebetrieb bis zum 31. Dezember 2030. Falls das Hauptverfahren zu einem positiven Urteil für die Kläger führt, müsste die bereits deponierte Menge wieder ausgegraben werden.

Gesundheitliche Bedenken

Der Bauschutt, der aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik besteht, stammt von den Abbrucharbeiten des Atomkraftwerks, das seit seiner Stilllegung nach der Fukushima-Katastrophe 2011 abgerissen wird. Der zurzeit noch auf dem Kraftwerksgelände lagernde Bauschutt wurde behördlich freigemessen und als unbedenklich eingestuft. Er hat eine maximale Strahlenbelastung von zehn Mikrosievert pro Jahr, eine Dosis, die im Vergleich zur natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland von etwa 2100 Mikrosievert jährlich als gering angesehen wird, wie hessenschau.de berichtet.

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Trotz dieser Einschätzungen bleibt die Gesundheit der Anwohner ein zentrales Thema. Die Riedwerke und die Bürgerinitiative äußern ihre Enttäuschung über die Gerichtsentscheidung und fürchten negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Aktive Unterstützung finden die Grünen in Hessen, die die Deponie in Büttelborn aufgrund kurzer Transportwege bevorzugen, während kritische Stimmen befürchten, dass die Atomindustrie kostengünstige Entsorgungsmethoden durchsetzt und potenziell radioaktive Materialien unbedacht verteilt werden.

Herausforderungen der Deponiebetriebe

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt, die Deponie zur Annahme des Bauschutts zu verpflichten, hat zur Folge, dass eine sofortige Umsetzungsanordnung für April 2024 in Kraft tritt. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) plant, organisatorische Rahmenbedingungen und Entgelte zu klären, um die Entsorgung vor dem Abschluss der anhängigen Gerichtsverfahren zu beginnen. Der Deponiebetreiber, die Südhessische Abfallverwertungs GmbH (SAVAG), hat jedoch bereits Widerspruch eingelegt.

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Landrat Thomas Will, der die Entscheidung des Gerichts kritisierte, plant eine Telefonkonferenz mit den Anwälten und Beteiligten. Es gibt noch keine Einigung über die Gebühren zwischen dem Deponiebetreiber und dem ZAKB, was auf weitere juristische Auseinandersetzungen hindeutet.

Die Situation in Deutschland ist angespannt, da eine große Anzahl von Kernkraftwerken insbesondere nach der Fukushima-Katastrophe im Rückbau ist. Laut NDR schätzt der BUND, dass mehr als eine Million Tonnen von schwach radioaktivem Material anfallen werden. Die Erfahrungen aus anderen Rückbauprojekten, wie im Kernkraftwerk Brunsbüttel, zeigen, dass Sicherheit beim Rückbau höchste Priorität hat.

In diesem komplexen Kontext bleibt die öffentliche Debatte über den Umgang mit dem Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis weiterhin angespannt und kontrovers. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen und umweltpolitischen Herausforderungen in den kommenden Jahren entwickeln werden.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/biblis-bauschutt-gericht-erlaubt-deponierung-in-buettelborn-110288173.html
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/vgh-bestaetigt-buettelborn-muss-biblis-bauschutt-annehmen-v3,biblis-bauschutt-100.html

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