Am 13. Januar 2025 entdeckten Zollfahnder im Kreis Groß-Gerau über eine halbe Tonne Sprengstoff auf einem privaten Grundstück. In einer umfassenden Durchsuchung wurden 582 Kugel- und Zylinderbomben sichergestellt, die insgesamt fast 145 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse aufwiesen.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem ein verdächtiges Paket aus Tschechien, das Feuerwerk der Kategorie F3 enthielt, mit rund 7,5 Kilogramm Sprengstoff aufgegeben worden war. Für den Besitz von Feuerwerk dieser Kategorien benötigen Privatpersonen jedoch eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis, was in diesem Fall nicht gegeben war. Gegen den 36-jährigen Empfänger des Pakets wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
Explosive Funde und rechtliche Hintergründe
Bei der Durchsuchung des landwirtschaftlichen Anwesens, das ein ehemaliger Kühlraum sowie eine Lagerhalle umfasste, stießen die Fahnder auf eine enorme Menge an explosiven Materialien. Die größte der sichergestellten Kugelbomben hatte eine Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm. Zum Vergleich: Eine Standard-Handgranate der Bundeswehr wiegt lediglich 430 Gramm.
Insgesamt konnten die Ermittler rund 554 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse feststellen. Für Privatpersonen ist jedoch ohne besondere Erlaubnis maximal der Besitz von 15 Kilogramm erlaubt. Dies wirft ernste Fragen zum illegalen Handel mit pyrotechnischen Gegenständen auf, da der Verdacht besteht, dass der 36-Jährige in dieser Hinsicht ebenfalls kriminalisiert werden könnte.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Sprengstoffe
Das Sprengstoffgesetz legt strenge Regeln fest, die den Umgang mit sprengstoffhaltigen Materialien – wie Feuerwerk – regeln. Insbesondere für Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4, das bei falschem Umgang erhebliche Gefahren birgt, ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Die entsprechenden Regelungen zur thermischen Stabilität, der Lagerung und dem Transport von explosiven Stoffen sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden, wie sie im Merkblatt des Landes Niedersachsen über das Sprengstoffgesetz zusammengefasst sind.
Dies umfasst unter anderem Vorgaben zur Homogenität von Stoffgemischen sowie Anforderungen an Zündleitungen und Zündmaschinen. Jedes Element im Umgang mit Sprengstoffen muss mechanisch fest und thermisch beständig sein, wodurch unbefugte Zündungen und andere Zwischenfälle verhindert werden sollen. Die detaillierten Regelungen sind im Sprengstoffgesetz festgehalten.
Die Geschehnisse im Kreis Groß-Gerau werfen nicht nur Fragen zur Sicherheit auf, sondern auch zur ordnungsgemäßen Einhaltung der geltenden Gesetze, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Die Aufdeckung solch großer Mengen explosiver Materialien ist ein ernstzunehmender Hinweis auf die Gefahren, die durch illegalen Handel und unsachgemäßen Umgang mit Sprengstoff entstehen.