Am frühen Morgen des 24. März 2025 führte die Polizei im Stadtteil Kaiserlei gezielte Kontrollen durch. Der erste Erfolg wurde bereits um 6:25 Uhr in der Kaiserleistraße verzeichnet. Hierbei wurde ein 22-jähriger Mann aus Frankfurt angehalten, der in seiner Bauchtasche drei rosafarbene Tabletten sowie eine weiße pulverige Substanz mit sich führte. Ein Rauschgift-Vortest ergab, dass die Tabletten positiv auf Ecstasy reagierten und die Substanz auf Amphetamin hinwies. Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Zudem war der Mann wegen einer Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, weshalb die bayerische Staatsanwaltschaft informiert wurde.
Zeitgleich fanden weitere Kontrollen im Nordring statt. Hier wurde eine 18-Jährige mit einer geringen Menge einer weißen kristallartigen Substanz in ihrer Umhängetasche aufgegriffen. Der Vortest ergab ebenfalls ein positives Ergebnis auf Amphetamin, woraufhin eine Anzeige gegen die Frau aus Friedrichsdorf erstattet wurde.
Kontrollen unter Einfluss von Drogen
<pKurz nach halb sieben wurde ein 24-Jähriger in der Strahlenbergerstraße kontrolliert. Er fuhr unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain und Alkohol. Ein Atemtest wies einen Wert von 0,52 Promille auf. Aufgrund dieser Auffälligkeiten ordnete die Polizei eine Blutentnahme an und behielt den Schlüssel seines Fahrzeugs vorläufig ein.
Im Verlauf des Nachmittags, kurz vor halb eins, kontrollierte die Polizei zudem einen 34-jährigen Fahrer im Bierbrauerweg. Auch er fuhr unter dem Einfluss von Cannabis, weshalb ebenfalls eine Blutabnahme angeordnet wurde und seine Personalien für ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wurden.
Strafrechtliche Konsequenzen von Drogenverstößen
Das Betäubungsmittelgesetz bestraft nahezu jeden Umgang mit Drogen, sei es Handeltreiben, Ein- oder Ausfuhr, Veräußern oder Besitzen. Die Strafen können empfindlich sein und die persönliche sowie berufliche Existenz der Beschuldigten erheblich beeinträchtigen. Besonders hohe Strafen werden verhängt, wenn es sich um nicht geringe Mengen handelt. Beispielsweise fällt bei Tatbegehung in einer Bande oder mit einer Waffe eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren an.
Die Schwellenwerte für nicht geringe Mengen sind für unterschiedliche Betäubungsmittel festgelegt. So liegen etwa 7,5 Gramm für Kokainhydrochlorid und 30 Gramm für MDMA-Base. Mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 wurde Cannabis zwar von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen, jedoch nicht legalisiert. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen und dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen haben.
Die Polizei setzte an diesem Tag nicht nur bei Drogenverstößen durch Kontrollen ein deutliches Zeichen, sondern vollstreckte auch Haftbefehle und ahndete Ordnungswidrigkeiten wie die Nutzung eines Handys am Steuer. Solche Maßnahmen sollen dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die Gefahren des Drogenmissbrauchs zu minimieren.