ABO Energy hat die Pläne für den Bau von 17 Windkraftanlagen im Wintersteingebiet präzisiert, von denen 13 im Vorranggebiet 7805 angesiedelt werden sollen. Diese Information wurde von FNP veröffentlicht. In den letzten 27 Jahren hat ABO Energy in Hessen 121 Windräder erfolgreich errichtet, die eine Gesamtleistung von 275 Megawatt aufweisen. Der Großteil, nämlich 63 dieser Anlagen, befindet sich in Waldgebieten, was den Bedarf an alternativen Energien unterstreicht.
Die neuen Windkraftanlagen könnten jährlich an die 220 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen. Dies entspricht dem Verbrauch von etwa 130.000 Personen. Zudem würden die Anlagen den Ausstoß von rund 165.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr vermeiden, was einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz darstellt. Die geplanten Standorte befinden sich in den Gemarkungen Ober-Mörlen, Pfaffenwiesbach, Ockstadt und Ober-Rosbach, und die Höhe des Plangebietes liegt zwischen 390 und 500 Metern über Normalnull. Die zu erwartende Windgeschwindigkeit von bis zu 7,3 Metern pro Sekunde gilt als sehr günstig für Windkraftnutzung in Binnenlandgebieten.
Windmessung und finanzielle Auswirkungen
Zur genauen Überprüfung der Windgeschwindigkeit wird ein Windmessmast auf Kalamitätsflächen errichtet, ohne dass Rodungen im Wald notwendig sind. Bei einem Ertrag von 220 Millionen Kilowattstunden könnte die Kommunalabgabe etwa 440.000 Euro pro Jahr betragen. Die Verteilung dieser Abgabe fällt wie folgt aus: Ober-Mörlen etwa 30%, Friedberg 28%, Rosbach 23% und Wehrheim 19%. Im Zeitraum von 20 Jahren könnten somit knapp 9 Millionen Euro an Zuwendungen aus den Windkraftanlagen in die Gemeindekassen fließen.
Zusätzlich könnten Pachtzahlungen, Gewerbesteuereinnahmen sowie regionale Wertschöpfungen das wirtschaftliche Potenzial des Projekts weiter erhöhen. Eine Informationsmesse für interessierte Bürger ist für den 31. März in der Stadthalle Friedberg vorgesehen, um die Pläne detaillierter vorzustellen.
Genehmigung und Betreiber
Die Genehmigung für den Windpark wird voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 erteilt. Der Bau und die Inbetriebnahme sind für das Jahr 2027 angepeilt. Wie ABO Energy hervorhebt, werden Betreiber von Windparks in der Regel etwa ein halbes Jahr vor der Inbetriebnahme festgelegt. Mögliche Betreiber könnten Genossenschaften, Kommunen oder regionale Energieversorger werden.
Die Genehmigungen für Windkraftanlagen erfordern die Einhaltung strenger Schallgrenzwerte. Diese variieren je nach Art des Gebiets. Laut den Vorgaben sind die Festlegungen wie folgt:
Gebiet | Schallgrenzwerte tags | Schallgrenzwerte nachts |
---|---|---|
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Des Weiteren gibt es keine wissenschaftlichen Beweise, dass die von Windkraftanlagen erzeugte Infraschalldämpfung gesundheitsgefährdend ist. Die Risiken von Schallbelastungen werden unter extremen Bedingungen berechnet und sind gering, was die Sicherheit der Anwohner betrifft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Windpark im Wintersteingebiet sowohl potenziell große umweltfreundliche als auch ökonomische Vorteile mit sich bringt. Dies könnte nicht nur zur Energieversorgung der Region beitragen, sondern auch die kommunalen Haushalte signifikant entlasten, wie auch weitere Informationen der Lai Immissionsschutz zeigen.