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Donnerstag, 13. März 2025

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Energiepauschale in Arztpraxen: Patienten sind empört über Gebühren!

In einer ungewöhnlichen Entscheidung hat eine Frauenarztpraxis in Deutschland eine „Energiepauschale“ von zwei Euro für das Aufladen von Handys und Laptops eingeführt. Diese Maßnahme sorgt derzeit für hitzige Diskussionen, sowohl unter Patientinnen als auch in sozialen Medien. Auf Reddit äußern viele Nutzer ihr Unverständnis über die Gebühr, insbesondere vor dem Hintergrund der geringen tatsächlichen Stromkosten. Laut Berechnung kostet das Laden eines Handys in Deutschland lediglich zwischen 0,58 und 0,69 Cent, während die Praxis für denselben Service zwei Euro verlangt. Das Schild in der Praxis weist darauf hin und hat die Gemüter der Patienten erhitzt.

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Die Gewerbestrompreise in Deutschland liegen im Schnitt bei etwa 25,03 Cent pro kWh. Dies wirft die Frage auf, ob die erhobene Pauschale nicht überzogen ist, und Nutzer machen Witze darüber, was man für zwei Euro aufladen könnte. Die Diskussion über die Angemessenheit solcher Gebühren in Arztpraxen wird immer lauter, insbesondere in Anbetracht der finanziellen Belastungen, die viele Bürgerinnen und Bürger derzeit aufgrund steigender Lebenshaltungskosten tragen müssen.

Hintergrund der Energiepauschale

Die „Energiepreispauschale“ (EPP) wurde im Jahr 2022 eingeführt, um bestimmte Bevölkerungsgruppen zu entlasten, die unter dem Druck gestiegener Energiepreise leiden. Laut dem Bundesfinanzministerium hatten Anspruch auf die EPP Personen, die im Jahr 2022 in Deutschland wohnten und Einkünfte aus bestimmten Einkunftsarten bezogen. Dazu gehören unter anderem Arbeiter, Angestellte und Selbständige. Der Anspruch auf die Pauschale besteht unabhängig vom Einkommen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

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Die EPP, die 300 Euro beträgt, wird unter anderem im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Dies hat zur Folge, dass die EPP in der Regel steuerpflichtig ist und die Nettoentlastung je nach persönlicher Steuerbelastung verringert werden kann.

Finanzhilfen für Praxen

Wie die Ärztezeitung berichtet, sind die Praxen in der ambulanten Versorgung ebenfalls von der aktuellen Energiekrise betroffen. Um diesen Finanzdruck zu lindern, wurden spezifische Hilfen für Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch beschlossen. So sollen Praxen, die Gebührenordnungspositionen aus Bereichen wie Radiologie oder Strahlentherapie abrechnen, Rückerstattungen für steigende Stromkosten erhalten.

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der GKV-Spitzenverband haben diese Regelungen etabliert, um zusätzliche Belastungen abzumildern. Praxen müssen quartalsweise ihre zusätzlichen Stromkosten nachweisen, um die Hilfen erhalten zu können. Dies soll sicherstellen, dass vor allem die Praxen, die am stärksten von den steigenden Strompreisen betroffen sind, Unterstützung bekommen.

Die Einführung der „Energiepauschale“ in Arztpraxen löst nicht nur Fragen zur fairen Preisgestaltung aus, sondern macht auch deutlich, wie sehr die Energiekrise die alltäglichen Lebensrealitäten beeinflusst. Die Patientinnen müssen sich in Zukunft überlegen, ob sie bereit sind, für solch geringe Dienstleistungen hohe Preise zu zahlen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter entwickeln und ob die Hilfsmaßnahmen für Praxen eine spürbare Entlastung bringen werden.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.merkur.de/verbraucher/dreistes-angebot-in-arztpraxis-mit-energiepauschale-wucher-kosten-drohen-wenn-handy-akku-leer-ist-93605881.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-energiepreispauschale.html

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