Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hat kürzlich gefordert, dass finanzielle Mittel aus einem neuen Finanzpaket bereitgestellt werden sollen, um die Entwicklung staatlich geförderter Kampfdrohnen an deutschen Universitäten voranzutreiben. Lukas Honemann, der Bundesvorsitzende des RCDS, ist überzeugt, dass militärische Forschung an Universitäten entscheidende Vorteile für Deutschland mit sich bringen könnte. Er sieht in der Abschaffung der Zivilklausel, die an vielen Hochschulen militärische Forschung verbietet, einen notwendigen Schritt zur Stärkung von Innovationen im Land.
Der RCDS verweist darauf, dass 77 von 318 deutschen Universitäten und Fachhochschulen eigene Zivilklauseln haben. Als Beispiel führt Honemann die Universität Kassel an, wo eine Kooperation mit den Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei Wegmann und Rheinmetall aufgrund einer solchen Zivilklausel beendet werden musste. Diese Regelung behindere nicht nur die Forschung, sondern schwäche auch die Innovationskraft Deutschlands auf internationaler Ebene.
Politische Forderungen und Koalitionsverhandlungen
In den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD fordert der RCDS Anreize zur Abschaffung der Zivilklausel. Diese Gespräche könnten bis Ende März andauern. Auch von der SPD kommen Stimmen, die eine Intensivierung der Militärforschung an Universitäten unterstützen. Bettina Martin, die Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz, hat sich ebenfalls für diese Richtung ausgesprochen. Ihre Unterstützung zeigt, dass das Thema sowohl innerhalb der Union als auch bei den Sozialdemokraten an Bedeutung gewinnt.
In Bremen unternimmt die lokale CDU ähnliche Schritte, um das gesetzliche Verbot militärischer Forschung an Hochschulen aufzuheben. Sie hat einen Antrag eingebracht, der die Streichung der Zivilklausel fordert. Ursprünglich wurde diese Klausel 1986 von der Universität Bremen als Selbstverpflichtung eingeführt, um sicherzustellen, dass Hochschulen „ausschließlich friedlichen Zwecken“ dienen. Doch gemäß den Argumenten der Bremer CDU ist ein solches Verbot in Anbetracht der gegenwärtigen geopolitischen Herausforderungen nicht mehr zeitgemäß.
Engagement der Hochschulen und Kritik
Der Akademische Senat der Universität Bremen lehnt militärische Forschung nach wie vor ab und fordert die Ablehnung von Forschungsthemen, die Rüstungszwecken dienen. Trotz dieser Haltung gab es zwischen 2003 und 2011 Kooperationen mit der Rüstungsindustrie. Auch die Hochschule Bremen zeigt Aktivitäten in diesem Bereich, indem sie 2016 mit der Bundeswehr zusammenarbeitete und Teile der Grundausbildung für Verwaltungsangestellte übernahm. Zudem stiftete der Rüstungskonzern OHB eine Professur zur Raumfahrttechnologie, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen umfasst.
Kritiker argumentieren, dass die sogenannten „Dual-Use-Projekte“ ein Einfallstor für militärische Forschung darstellen, selbst wenn Zivilklauseln existieren. Diese Bedenken werden von den Grünen und der SPD, die den CDU-Antrag ablehnen, ernst genommen. Sie plädieren dafür, die Zivilklausel beizubehalten und betonen, dass auch mit der bestehenden Regelung Synergieeffekte zwischen militärischen und zivilen Sektoren vorhanden sein können, ohne auf militärische Forschung zurückgreifen zu müssen.
Die Debatte über militärische Forschung an deutschen Universitäten zeigt deutlich, wie stark die Meinungen innerhalb der politischen Parteien und der akademischen Gemeinschaft auseinandergehen. Während einige die Notwendigkeit zur Anpassung an moderne Herausforderungen betonen, warnen andere vor den möglichen Konsequenzen einer Lockerung der bestehenden Regelungen.
Um die Diskussion fortzusetzen, bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen in den kommenden Wochen während der Koalitionsverhandlungen getroffen werden. In diesem Kontext wird die Rolle von Hochschulen in der militärischen Forschung vermutlich weiterhin ein heiß umstrittenes Thema bleiben.