Am 22. Januar 2025 ereignete sich in Kassel ein ungewöhnlicher Vorfall, als ein 27-jähriger Mann aus Bad Arolsen versuchte, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Der Zwischenfall begann gegen 16 Uhr, als die Beamten verdächtige Aktivitäten am Stern beobachteten und den Mann anhalten wollten. In dem Versuch zu fliehen, stieß er zunächst mit einem Fußgänger zusammen, der sich hierbei leicht am Arm verletzte. Nur wenige Meter weiter kollidierte er mit einem 57-jährigen E-Rollerfahrer, der ebenfalls milde Verletzungen davontrug.
Doch die Flucht des Mannes hatte für ihn fatale Folgen. Er zog sich während seines Fluchtversuchs einen schweren offenen Schienbeinbruch zu, setzte jedoch, trotz der Verletzung, seine Flucht kurzzeitig fort, bis er schließlich von der Polizei gestoppt wurde. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten etwa 12 Gramm Haschisch bei ihm. Der 27-Jährige erhielt sofort Erste Hilfe und wurde mit einem Rettungswagen in ein Kasseler Krankenhaus gebracht, um die Verletzungen behandeln zu lassen.
Polizeieinsatz im Hauptbahnhof
Zwei Tage zuvor, am Montagabend, kam es im Kasseler Hauptbahnhof zu einem anderen Polizeieinsatz. Hier war es zu einem Streit zwischen einem 38-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz und einem 24-jährigen Kasseler gekommen. Der Aggressor hatte seinen Mischlingshund auf den jüngeren Mann gehetzt, der Hund bellte jedoch nur. Der Streit eskalierte schnell. Der 38-Jährige schlug dem Kasseler auf den Kopf, woraufhin dieser und seine 23-jährige Begleiterin die Polizei verständigten.
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie des Polizeireviers Mitte trafen schnell ein. Der 38-Jährige zeigte sich aggressiv und leistete Widerstand, als die Beamten ihn überwältigen und fesseln mussten. Infolge seiner Handlungen wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen ihn eingeleitet. Solche Vorfälle sind nicht selten und werfen ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen die Polizei täglich konfrontiert ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Polizeiflucht
Im Kontext dieser Flucht ist es interessant zu betrachten, wie das Gesetz auf solche Situationen reagiert. Polizeiflucht wird nach § 315d des Strafgesetzbuches als schweres Vergehen gewertet, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 9. Februar 2022 bestätigt. Die rechtlichen Konsequenzen können auch den Entzug der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs umfassen.
Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 31. Januar 2012 zu Schadensersatzansprüchen macht deutlich, dass die Verfolgung durch die Polizei durch das Verhalten des Flüchtenden provoziert werden kann. Ein Beispiel ist ein Fall, in dem ein Fahrer während seiner Flucht mehrere Polizeifahrzeuge beschädigte, weil er die Risiken seines Handelns nicht ausreichend berücksichtigte. In solchen Situationen wird klar, dass eine Flucht nicht nur strafrechtliche Folgen hat, sondern auch zivilrechtlich relevante Schadensansprüche nach sich ziehen kann. Ein Verkehrsteilnehmer muss stets erkennen, dass er mit den Konsequenzen seines Handelns rechnen muss – dies gilt besonders in kritischen Situationen mit der Polizei.