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Montag, 13. Januar 2025

Olympia-München 1972: Geiselnahme schockt die Welt!

Entdecken Sie die Ereignisse rund um die Geiselnahme während der Olympischen Spiele 1972 in München und ihren Einfluss auf die Medienberichterstattung.

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Schlägerei nach Fußballabend: Polizei völlig überfordert in Neuhofen!

Schlägerei in Neuhofen: Alkoholisierte Beteiligte, Widerstand gegen Polizeibeamte. Gewalt gegen Polizisten steigt.

Silvester 2024: Polizei warnt vor Feuerwerksgefahren und Böllerverbot!

Die osthessische Polizei hat für die Silvesternacht ihre verstärkte Präsenz und eine erhöhte Kontrollintensität angekündigt, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. An stark frequentierten Orten wird die Polizei Maßnahmen ergreifen, um ein friedliches Miteinander zu fördern. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, dass es keine konkreten Gefahrenhinweise für die Silvesternacht gibt, jedoch eine hohe abstrakte Gefahr besteht. Die Polizei plant, Verkehrskontrollen durchzuführen, um alkohol- oder drogenbedingte Fahrten zu verhindern.

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Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger wies auf die Gefahren von Feuerwerk hin, insbesondere in Kombination mit Alkohol. In der Neujahrsnacht 2023 wurden insgesamt 9.677 feuerwerkstypische Verletzungen registriert, wobei 92 % der Betroffenen männlich waren. Kauffunger empfiehlt, beim Feuerwerkskauf nur auf Produkte mit Registriernummer und CE-Zeichen zu achten und im Falle von Unfällen oder Bränden den Notruf 112 zu wählen.

Sichere Nutzung von Feuerwerk

Die Polizei und die Feuerwehr geben zahlreiche Tipps für ein sicheres Feuerwerk: Achten Sie auf die Umgebung, werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unachtsam weg und starten Sie Raketen niemals aus der Hand. Zudem ist es wichtig, Sicherheitsabstände einzuhalten. Der Einsatz von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist strengstens verboten.

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Das Regierungspräsidium Kassel hat vor der Herstellung von selbstgemachtem Feuerwerk gewarnt, da dies lebensgefährlich und strafbar ist. Nur konformitätsbewertete Feuerwerkskörper sind erlaubt, die mit einer Registrierungsnummer und einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Die Feuerwerkskörper sind in die Kategorien F1 (z. B. Knallerbsen) und F2 (z. B. Raketen) unterteilt. Während F1-Feuerwerk nicht an Personen unter 12 Jahren verkauft werden darf, dürfen F2-Feuerwerkskörper nur an Erwachsene abgegeben werden, die einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einhalten.

In Deutschland sind zudem in vielen Städten privates Feuerwerk an Silvester untersagt, wobei es bundesweit bestimmte Verbotszonen gibt. Böllern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt; an anderen Tagen bedarf es einer Sondergenehmigung. Verstöße gegen das Böllerverbot können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden, wie die Tagesschau berichtet. Beim Kauf von Feuerwerk sollten Verbraucher darauf achten, nur geprüftes Feuerwerk zu erwerben, das an der Registriernummer erkennbar ist.

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Das Sprengstoffgesetz erlaubt lediglich Feuerwerk der Kategorien F1 und F2, wobei einige F2-Feuerwerkskörper nur von qualifizierten Personen mit einem Befähigungsschein gezündet werden dürfen. Illegales Feuerwerk kann zu schweren Strafen führen, darunter Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Raketen und Batterien (F2) dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren gezündet werden; für F1-Feuerwerk gelten die Altersgrenzen ab 12 Jahren.

Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei größeren Menschenansammlungen geboten, denn hier gelten ebenfalls Böllerverbote. Städte wie Köln, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und München haben eigene Böllerverbote erlassen. Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Verletzungen durch Feuerwerk, und im letzten Jahr sind sogar mehrere Menschen aufgrund unsachgemäßen Umgangs gestorben.

Die Deutsche Umwelthilfe hat ein Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk gefordert, um Verletzungsrisiken und Umweltbelastungen zu verringern. Der Deutsche Tierschutzbund warnt zudem vor den Stressreaktionen von Tieren durch Feuerwerk und empfiehlt, Haustiere zu kennzeichnen und sicher zu halten. Spaziergänge mit Hunden sollten an Silvester nur an der Leine und zu ruhigen Zeiten stattfinden, während Katzen im Haus bleiben sollten.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/bad-hersfeld-ort56532/erhoehte-praesenz-zu-silvester-polizei-sieht-sich-gut-auf-jahreswechsel-vorbereitet-93491723.html
https://www.tagesschau.de/inland/feuerwerk-boeller-verbot-silvester-100.html

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