Mit dem Jahreswechsel stellt sich die Frage, wo man in Kassel das große Feuerwerk zu Silvester am besten beobachten kann. In einem aktuellen Artikel von HNA gibt es fünf empfohlene Aussichtspunkte, um die spektakulären Lichter am Himmel in voller Pracht zu genießen.
Zu den besten Plätzen zählt das Schloss und Herkules, welches als beliebter Aussichtspunkt im Bergpark bekannt ist, wobei das Zünden von Feuerwerk dort nicht erlaubt ist. Weitere empfehlenswerte Locations sind der Weinberg, der einen Ausblick auf die Südstadt und Waldau bietet, der Jungfernkopf / Hasenhecke, bekannt für eine gute Sicht auf das Feuerwerk, sowie Sandershausen, das einen Blick Richtung Herkules ermöglicht. Last but not least kann das Hotel an der Stadthalle sowie dessen Wellnessbereich genutzt werden, um das Feuerwerk bequem vom Zimmer aus zu beobachten.
Regeln und Verbote für Feuerwerk in Kassel
Kassel Marketing veranstaltet zudem eine Licht- und Lasershow vor dem Rathaus, die bei freiem Eintritt bereits ausverkauft ist. Die Stadt hat jedoch auch klare Vorgaben für das Zünden von Feuerwerk. So ist dieses in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten und in der Kasseler Innenstadt an bestimmten Plätzen verboten. Hierzu zählen unter anderem der Königsplatz, der Friedrichsplatz, der Opernplatz und der Florentinerplatz, da hier ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, dem droht eine Ordnungswidrigkeit mit eventuell anfallendem Bußgeld.
Während in Deutschland zum Jahreswechsel Böllern allgemein nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist, stellt die Tagesschau klar, dass in vielen Städten, darunter auch Kassel, spezielle verbotszonen bestehen. Verstöße gegen diese Verbote können mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, und der Kauf von nicht zugelassenem Feuerwerk kann schwerwiegende Folgen haben.
Das Sprengstoffgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Feuerwerkskategorien. Für den privaten Gebrauch sind nur die Kategorien F1 und F2 erlaubt. Die Kategorie F1 umfasst kleinere Artikel wie Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, während F2 größere Raketen und Batteriefeuerwerk umfasst, die jedoch nur von Personen mit dem entsprechenden Schein gezündet werden dürfen. Illegale Feuerwerkskörper sind ebenso wie unsachgemäßer Gebrauch von Feuerwerk ein ernsthaftes Risiko und können zu schweren Verletzungen und im schlimmsten Fall zu Gefängnisstrafen führen. Dies ist besonders alarmierend, da im vergangenen Jahr mehrere Menschen durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk ums Leben kamen.
Die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Tierschutzbund warnen zudem vor den Gefahren und dem Stress, den Feuerwerk nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere darstellt. Sie empfehlen, insbesondere an Silvester, Haustiere sicher zu halten und Spaziergänge mit Hunden nur zu Zeiten mit wenig Feuerwerk zu unternehmen sowie Katzen im Haus zu lassen.