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Freitag, 11. April 2025

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Witwenrente in Gefahr: BSG-Urteil bringt hohe Rückforderungen!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einer grundlegenden Entscheidung zur Witwen- und Witwerrente eine weitreichende Änderung für viele Hinterbliebene herbeigeführt. Laut Merkur könnte diese Entscheidung für zahlreiche Rentner weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Im konkreten Fall wurde einer 1952 geborenen Witwe, die seit 1992 eine kleine und ab 1997 die große Witwenrente bezieht, eine Rückzahlung von über 12.602 Euro an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auferlegt.

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Die Rückforderung resultierte daraus, dass die Witwe während der Jahre 2007 bis 2016 positive Einkünfte aus ihrer selbstständigen Tätigkeit als Schaustellerin erzielt hatte. Das Finanzamt setzte aufgrund eines steuerlichen Verlustvortrags keine Einkommensteuer fest, was zur Folge hatte, dass ihre Einkünfte nicht auf die Witwenrente angerechnet wurden. Nachdem die DRV von diesen positiven Einkünften Kenntnis erlangte, forderte sie die Rückzahlung der überzahlten Rente.

Richtungsweisende Entscheidung des BSG

Das BSG entschied, dass bei der Berechnung der Witwenrente nur das tatsächlich verfügbare Einkommen der Hinterbliebenen zählt. Steuerliche Verlustvorträge werden dabei nicht berücksichtigt, was bedeutet, dass vergangene steuerliche Verluste keine Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben dürfen. Dies wurde in den Entscheidungen des Gerichts klar hervorgehoben und betont, dass der Zweck der Hinterbliebenenversorgung darin besteht, den Unterhalt zu ersetzen, den der Verstorbene nicht mehr leisten kann.

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Die Richter wiesen darauf hin, dass das eigene Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird, da dieses die Selbstversorgung des Betroffenen ermöglicht. Diese Regelung stellt sicher, dass nur diejenigen eine Witwenrente erhalten, die sich nicht selbst versorgen können. Laut Rentenbescheid24 sind insbesondere selbstständige Witwen und Witwer in Branchen, in denen Einkünfte schwanken oder Verlustvorträge vorhanden sind, von dieser Entscheidung betroffen.

Empfehlungen für Hinterbliebene

Im Hinblick auf die sich ändernden Regelungen wird den Hinterbliebenen geraten, ihre aktuellen Einnahmen transparent zu dokumentieren und Rentenbescheide auf ihre Anfechtbarkeit zu prüfen. Eine mögliche Gesetzesänderung könnte im nächsten Jahr auch zu einer Neuberechnung der Hinterbliebenenrente führen, was weitere Anpassungen nach sich ziehen könnte. Diese Entwicklungen könnten zudem dazu führen, dass viele Rentner ab 2025 mit versteckten Rentenkürzungen konfrontiert werden, da das BSG auf der Grundlage des § 18a Absatz 2a SGB VI entschieden hat, dass bisherige steuerliche Verluste in der Berechnung der Rente außen vor bleiben müssen, um die finanzielle Absicherung der Angehörigen zu gewährleisten, wenn ein Ehepartner verstirbt.

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Die Entscheidung des BSG zeigt also deutlich, dass für viele Hinterbliebene eine neue Ära der Rentenberechnung beginnt, die ihre finanzielle Lage wesentlich beeinflussen könnte. In dieser veränderten Rechtslage müssen sie sich auf die Notwendigkeit einstellen, ihre Einkommenssituation sorgfältig zu überwachen und entsprechend zu reagieren.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.merkur.de/verbraucher/frau-soll-mehr-als-12-000-euro-witwenrente-erstatten-urteil-koennte-auswirkungen-auf-tausende-rentner-haben-zr-93653648.html
https://rentenbescheid24.de/richtungsweisendes-urteil-keine-verlustvortraege-bei-witwenrenten/

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