Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz sorgt für kontroverse Diskussionen. Bestatter des Landes äußern scharfen Widerspruch gegen den kürzlich vorgestellten Referentenentwurf, der von Minister Clemens Hoch (SPD) als das modernste Bestattungsrecht Deutschlands angepriesen wurde. Der Geschäftsführer des Landesinnungsverbands für das Bestatterhandwerk, Hermann Hubing, teilt diese Einschätzung nur teilweise. Ein zentrales Anliegen der Bestatter ist der Schutz der deutschen Friedhofskultur, die von der UNESCO als schützenswert eingestuft ist. Besonders besorgt sind sie über die Abschaffung der Sargpflicht und des Friedhofszwangs, die für den Erhalt traditioneller Bestattungsformen als essenziell angesehen werden.
Obwohl die Bestatter die Möglichkeit begrüßen, Föten mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm bestatten zu können, warnen sie vor den möglicherweise negativen Folgen der Gesetzesänderungen. Dazu zählt auch die Sorge um Leichentourismus, den Minister Hoch als Problem für die Region angeführt hatte. Hubing kontert dieses Argument mit der Befürchtung, dass das Konzept der „Urne to go“ den Leichentourismus nach Rheinland-Pfalz verlagern könnte. Zudem gibt es Vorbehalte gegen geplante Flussbestattungen entlang von Mosel, Saar, Lahn und Rhein, da diese wasserrechtliche Genehmigungen erfordern und Abstimmungen mit den flussabwärts liegenden Bundesländern notwendig sind.
Neue Bestattungsformen und deren Auswirkungen
Die geplante Novelle des Bestattungsgesetzes umfasst die Einführung neuer Bestattungsformen, um den Bedürfnissen der Trauernden gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Bestattung von „Sternenkindern“, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Die Regelungen sollen den Eltern einen Trauerort schaffen, der auch gemeinsame Bestattungen mit bereits verstorbenen Angehörigen ermöglicht. Minister Hoch betont die Bedeutung dieser Initiative für die Gesellschaft.
Eine bedeutende Neuerung ist außerdem die Aufhebung der allgemeinen Sargpflicht auf Friedhöfen sowie die Zulassung von Seebestattungen, auch auf den großen Flüssen in Rheinland-Pfalz. Die Flexibilisierung der Bestattungsformen erlaubt Tuchbestattungen künftig auch ohne religiöse Voraussetzungen. Zudem wird die Urnenaushändigung an Privatpersonen gestattet, was die Teilung der Asche ohne eine Beisetzungsverpflichtung nach sich zieht. Ein Beispiel für solche Bestattungen ist die „Diamantbestattung“ in der Schweiz, bei der aus der Asche ein Diamant hergestellt wird.
Die Novelle umfasst darüber hinaus eine Neuregelung für das Leichenschauwesen, die eine Obduktionspflicht für Kinder bis sechs Jahre vorschreibt, sofern die Todesursache unklar bleibt. Diese Maßnahme ist insbesondere zur Aufklärung von möglichen Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern von Bedeutung.
Die anstehenden Veränderungen im Bestattungsrecht sind nicht nur entscheidend für die Bestatter, sondern haben auch weitreichende gesellschaftliche Implikationen. Die Bedenken bezüglich der Menschenwürde und der Trauerkultur stehen im Zentrum der Debatte.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites: Rheinpfalz, Land Rheinland-Pfalz und Aeternitas.