Ab dem 1. Mai 2025 wird im Main-Kinzig-Kreis eine signifikante Verschärfung der Regelungen für die Sammlung und Verarbeitung von Bioabfällen in Kraft treten. Laut Fuldaer Zeitung drohen bei Zuwiderhandlungen gegenüber den neuen Vorschriften höhere Gebühren und Bußgelder für die Bürger. Die Überarbeitung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zielt darauf ab, die Qualität des eingesammelten Bioabfalls zu erhöhen, indem alle Verunreinigungen, insbesondere durch Fremdstoffe wie Verpackungen und Plastiktüten, reduziert werden.
Bioabfälle sind wertvolle Rohstoffe, die in speziellen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen verarbeitet werden. Der daraus gewonnene Kompost unterliegt strengen Qualitätsanforderungen. Der Gesetzgeber hat die neuen Vorschriften eingeführt, um sicherzustellen, dass nur organische Abfälle in die Biotonnen gelangen, wodurch Verunreinigungen und Mikroplastik erfolgreich vermieden werden können.
Neue Anforderungen an Bioabfallbehandlungsanlagen
Die Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen sind künftig verpflichtet, die Menge an Fremdstoffen in den angelieferten Chargen systematisch zu überprüfen. Sollten die festgelegten Grenzwerte überschritten werden, kann dies dazu führen, dass Anlieferungen zurückgewiesen werden, was zusätzliche Kosten zur Folge hat. Zudem müssen die Bürger mit möglichen Konsequenzen wie nicht geleerten Tonnen oder Bußgeldern rechnen, wenn sie ihre Biotonnen nicht ordnungsgemäß befüllen.
Besonders beachtenswert ist, dass die Abfallberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Informationen und Tipps zur richtigen Abfalltrennung bereitstellt. Bürger können während der Wochentage unter der Telefonnummer (06051) 8898-215 Kontakt aufnehmen oder sich online unter wirfuerbio.de/mkk informieren.
Bedeutung der getrennten Erfassung von Bioabfällen
Die alleinige getrennte Erfassung von Bioabfällen ist entscheidend für die Wiederverwertung organischer Substanzen und Nährstoffe. Laut Umweltbundesamt können aus hochwertig getrennten Bioabfällen wie Haushalts-, Garten- und Speiseabfällen Recyclingprodukte wie Kompost und Gärreste gewonnen werden.
Im Jahr 2022 lag die Menge der biologisch behandelten biogenen Abfälle in Deutschland bei etwa 15,75 Millionen Tonnen, wobei 14,09 Millionen Tonnen reine Bioabfälle ohne Klärschlammkompostierung waren. Diese Abfälle ermöglichen eine Vielzahl von nachhaltigen Verwertungswegen, die die Umwelt entlasten und Nährstoffe zurück in den Boden bringen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Qualität der erzeugten Produkte, die seit der Einführung der Bioabfallverordnung von 1998 kontinuierlich gestiegen ist. BMU hebt hervor, dass die neuen Regelungen vor allem den Schutz der Umwelt und die Reduzierung von Kunststoffen in Bioabfällen im Zentrum haben. Der neu eingeführte Paragraf 2a der BioAbfV (in Kraft ab 1. Mai 2025) konzentriert sich darauf, Fremdstoffe aus den Behandlungsprozessen von Bioabfällen zu fernzuhalten.
Die Verbraucher werden dazu aufgerufen, ihre Bioabfälle möglichst vollständig und sortenrein zu sammeln, um den Klima- und Ressourcenschutz aktiv zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind nicht nur notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch um einen Beitrag zur ressourcenschonenden Abfallwirtschaft zu leisten.