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Freitag, 14. Februar 2025

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Verwaltungsversagen in Nidderau: Neun Jahre für einen Jahresabschluss!

In Nidderau hat der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Klaus Knapp, das Vertrauen in die Kommunalverwaltung als stark beschädigt bezeichnet. Der Auslöser dieser Skepsis ist der Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt. Obwohl dieser Jahresabschluss bis Ende April 2015 hätte erstellt sein müssen, wurde er erst am 13. Januar 2016 übermittelt. Damit beschleunigt sich die Frage, wie sich solche Verzögerungen in der Verwaltung im Main-Kinzig-Kreis verzerren.

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Die Gesamtdauer zwischen der Erstellung und der Prüfung des Jahresabschlusses betrug erstaunliche neun Jahre. Der Bericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises, der am 8. April 2024 fertiggestellt und am 16. Mai 2024 vorgestellt wurde, spiegelt ernsthafte Mängel in der Kommunalverwaltung wider. Laut hessischer Gemeindeordnung (§ 114 Abs. 1) ist es zwingend, dass der geprüfte Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres vorliegt.

Schwierigkeiten bei der Prüfung

Der Akteneinsichtsausschuss stellt jedoch fest, dass die Unterlagen der Stadt Nidderau über ein hohes qualitatives Niveau verfügen. Zudem wurde zeitnah auf Nachfragen reagiert. Mitglieder des Ausschusses sind überzeugt, dass das Amt für Prüfung und Revision seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt. Dennoch zeigt der Bericht die grundlegenden Probleme in der Produktivität der Kommunalverwaltung und der Kommunalaufsicht auf.

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Die CDU-Fraktion plant, einen Antrag einzureichen, um das Amt für Prüfung und Revision zu mehr Transparenz im Prüfungsablauf zu bewegen. Die dort festgestellten Verzögerungen werden als ein ernsthaftes Verwaltungsversagen und als Beitrag zur Politikverdrossenheit gewertet. Thomas Warlich, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, hat das Engagement seiner Partei zur Unterstützung der Verwaltung und zur Behebung der Missstände betont.

Die Rolle der Rechnungsprüfung

Die Prüfung des Jahresabschlusses wird durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen. Dabei werden mehrere Kriterien berücksichtigt, wie die Einhaltung des Haushaltsplans, sachliche Begründung der Rechnungsbeträge sowie die Vollständigkeit der Anlagen zum Jahresabschluss. Der finale Bericht fasst die Ergebnisse der Prüfung zusammen, um ein realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Es wird jedoch kritisch angemerkt, dass bei solch langfristigen Prüfungen die Nachvollziehbarkeit leidet und rechtzeitige Konsequenzen nicht gezogen werden können, was das öffentliche Vertrauen in die Verwaltung weiter schädigt.dskrpt.de hat dies ebenfalls festgestellt.

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Die örtliche Rechnungsprüfung hat eine bedeutende Stellung innerhalb der Verwaltung und agiert unabhängig von den politischen Gremien. Dennoch wird die Frage laut, ob die Aufgaben im Zuge der Verwaltungsreform möglicherweise verändert werden sollten, um eine effizientere und schnellere Prüfung zu ermöglichen, wie kgst.de beschreibt.

Zusammenfassend zeigt der Fall in Nidderau eine besorgniserregende Entwicklung in der kommunalen Verwaltung, die nicht nur die Effizienz, sondern auch das öffentliche Vertrauen stark beeinträchtigt hat. Die Verantwortung liegt nun sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Kommunalaufsicht, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Missstände schnell zu beheben.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://vorsprung-online.de/mkk/nidderau/319-nidderau/261756-verwaltungsversagen-in-nidderau-und-im-main-kinzig-kreis.html
https://dskrpt.de/resources/sections/f841e44d-b349-4e87-bde2-87710b9e7a8e/

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