In der Nacht auf Dienstag versuchte ein 27-Jähriger in Hanau, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Die Kontrolle wurde von Beamten der Polizeistation Großauheim in der Geleitstraße unter der Hellentalbrücke durchgeführt. Der Fahrer eines VW Golf GTI bog abrupt in die Illertstraße ab und beschleunigte, wodurch die Polizei die Verfolgung aufnahm.
Kurz darauf konnte der Fahrer festgenommen werden, als er versuchte, über einen angrenzenden Fußweg den Mainradweg zu erreichen, sich jedoch festfuhr. Der 27-Jährige wurde vorläufig festgenommen, und eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er die Dienststelle wieder verlassen. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Konsums von berauschenden Mitteln in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Neben dem Flüchtigen wurden 22 weitere Fahrzeuge und 25 Personen kontrolliert, wobei diverse Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden.
Rechtliche Folgen des Fahrens unter Einfluss
Fahren mit 0,3 Promille kann strafbar sein, gemäß § 316 StGB, und ab 1,1 Promille wird fahruntüchtig vermutet. Für Ersttäter kann dies eine Geldstrafe von 30 bis 40 Tagessätzen sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von bis zu 12 Monaten nach sich ziehen. In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis direkt nach der Tat vorläufig entzogen.
Bei 0,3 Promille kann eine Strafe verhängt werden, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Zu den Merkmale für relative Fahruntüchtigkeit zählen unter anderem das Fahren in Schlangenlinien, das Überqueren einer durchgezogenen Linie sowie eine sorglose oder enthemmte Fahrweise. Alkoholauffällige Merkmale sind beispielsweise eine schleppende oder lallende Sprechweise, eine schwankende Gehweise und gerötete Augen. Die Polizei notiert Auffälligkeiten, die bei ärztlichen Kontrollen festgestellt werden.
In einem bemerkenswerten Urteil hob das Kammergericht Berlin ein Urteil eines Autofahrers mit 0,95 Promille und 3,8 ng/ml Kokain auf, da Ausfallerscheinungen nicht sicher auf Fahruntüchtigkeit hinwiesen. Der Nachweis der Fahruntüchtigkeit erfordert mehr als nur eine Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens. Nach einer Polizeikontrolle wird empfohlen, freundlich Personalien und Fahrzeugpapiere herauszugeben, jedoch keine Fragen zu beantworten.