Die Neuberechnung der Grundsteuer im Landkreis Marburg-Biedenkopf sorgt für hitzige Debatten unter den Bürgern. Dies ist das Ergebnis der bundesweit geltenden Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Auf die Buchhaltung von vielen Bürgern hat die Reform bereits stark gewirkt, für einige positiv, für andere jedoch negativ. Während einige die Bürde ihrer Steuerlast verringert sehen, haben viele andere mit drastischen Erhöhungen zu kämpfen.
Besonders besorgniserregend sind die Berichte aus verschiedenen Städten im Landkreis. So beschwert sich ein Rentner aus Kirchhain über eine Erhöhung seiner Steuerlast von 12 auf 51 Euro, was eine erhebliche Belastung für sein Budget darstellt. Ein anderer Anwohner zahlt nun vierteljährlich 149 Euro statt zuvor 69 Euro. In Schönbach, um nur ein Beispiel zu nennen, stieg die Grundsteuer von 74 auf 308 Euro jährlich, während ein Leser aus Friebertshausen einen Anstieg von 143 auf beeindruckende 646 Euro jährlich verzeichnete.
Unterschiedliche Auswirkungen auf die Bürger
Die variierenden Anpassungen erwecken den Eindruck eines ungleichen Systems. Ein Leser aus Fronhausen sieht sich jetzt mit einer Grundsteuer von 1.086 Euro statt 466 Euro konfrontiert. In Langenstein erhöhte sich der Betrag von 356 auf 580 Euro. In der insgesamt großen Bandbreite der Zuschläge berichten einige auch von positiven Erfahrungen: Ein Leser reduzierte seine Steuerlast von 810 auf 652 Euro. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Mehrheit der Einsendungen über deutliche Erhöhungen informiert, was bei vielen Bürgern auf Unverständnis und Frustration stößt.
Die Reform sieht eine grundlegende Umstellung der Berechnungsmethoden vor, da die bisherigen Einheitswerte als ungültig eingestuft wurden. So wird in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren eingesetzt, um neue Messbeträge zu ermitteln. Die individuelle Berechnung erfolgt durch die Multiplikation des neuen Messbetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Als Teil dieser Anpassungen wird die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen in Marburg von 280 auf 210 Prozent gesenkt, während der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für bebaute und unbebaute Grundstücke, von 390 auf 450 Prozent steigt, wie offiziellen Informationen der Stadt Marburg zu entnehmen sind. Diese Veränderungen sind angesichts des städtischen Haushaltsplans nötig, der für 2025 mit Einnahmen von rund 12 Millionen Euro aus der Grundsteuer plant.
Langfristige Perspektive und neue Steuerarten
Ein weiteres bedeutendes Element der Reform ist die Einführung einer neuen Grundsteuer C in Marburg, die ab 2026 für baureife, aber unbebaute Grundstücke erhoben wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Wohnungsbau zu fördern und Bodenspekulationen entgegenzuwirken. Wie von der Vorreiter-Zeitung beschrieben, bleibt abzuwarten, wie diese neue Steuer kategorisch implementiert und von den Bürgern akzeptiert wird.
Die Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies hat zudem angekündigt, dass die Stadt 2025 mit 119 Millionen Euro aus der Gewerbesteuer rechnet, wobei Gewerbesteuersätze nach einer Senkung 2022 nun wieder auf 380 Prozent steigen. Diese Steuereinnahmen sind für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben unerlässlich. Zu beachten bleibt, dass die finanziellen Folgen für Eigentümer von Wohnimmobilien noch nicht vollständig absehbar sind, da Unsicherheiten bezüglich der endgültigen Steuerhöhe bestehen.
Zusammenfassend zeigt die Reform der Grundsteuer im Landkreis Marburg-Biedenkopf deutlich, dass viele Bürger nun vor einer neuen finanziellen Realität stehen. Ob diese Veränderungen letztlich dem gewünschten Ziel der Gerechtigkeit und Fairness dienen, bleibt abzuwarten.