Susanne Kramer (Name geändert) lebt als Klientin des Integrationsfachdienstes (IFD) in Marburg mit einem Schwerbehinderungsgrad aufgrund psychischer und körperlicher Erkrankungen. Seit sechs Jahren erhält sie Unterstützung, insbesondere bei Gesprächen mit Vorgesetzten, da es ihr schwerfällt, für sich selbst einzustehen. Die Problematik psychischer Erkrankungen wird durch eine DAK-Studie untermauert, die steigende Krankentage infolge solcher Erkrankungen dokumentiert.
Rund ein Drittel der Klienten des IFD haben psychische Erkrankungen, wobei häufige Diagnosen Depressionen sowie Angst- und Anpassungsstörungen sind. Sowohl persönliche als auch biologische und umweltbedingte Ursachen, wie belastende Arbeitsbedingungen, tragen zu diesen Erkrankungen bei. Der IFD bietet umfassende Unterstützung an, darunter Hilfe bei Formularen, Reha-Anträgen und der Suche nach Therapieplätzen.
Anpassungen am Arbeitsplatz
Um den Bedürfnissen von Beschäftigten mit psychischen Erkrankungen entgegenzukommen, sind Anpassungen am Arbeitsplatz unerlässlich. Dazu gehören technische Hilfen, Umbaumaßnahmen und individuelle Lösungen, wie beispielsweise Schallschutz, Einzelarbeitsplätze und die Vermeidung von Wechselschichten. Der IFD hat auch spezifische Anpassungen für Klienten in sozialen Berufen vorgenommen.
Ein zentrales Problem ist, dass Arbeitgeber oft Anzeichen psychischer Erkrankungen, wie Unpünktlichkeit oder nachlassende Leistung, nicht frühzeitig erkennen. Daher ist eine offene Kommunikation über benötigte Anpassungen wichtig, wobei Mitarbeitende nicht verpflichtet sind, ihre Diagnose offenzulegen. Der IFD führte sogar einen Vortrag zur mentalen Gesundheit bei Elkamet Kunststofftechnik, um das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen. Das Unternehmen führt regelmäßig Mitarbeiterumfragen zur psychischen Belastung durch, um die Arbeitsbedingungen basierend auf den Ergebnissen weiter zu verbessern.
Ein wichtiger Aspekt im Umgang mit psychischen Erkrankungen im Berufsleben ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Mitarbeiter*innen, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf BEM, dessen Ziel es ist, eine Rückkehr an einen gesundheitsverträglichen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Eine gängige Maßnahme im BEM ist die stufenweise Wiedereingliederung, bei der Betroffene zunächst nur einige Stunden am Tag arbeiten.
Im Rahmen des BEM müssen Mitarbeitende keine Diagnose mitteilen, und Betriebsärzt*innen können bei Bedarf mit Fachärzt*innen über Diagnosen sprechen, um Empfehlungen für das BEM-Team zu geben. Das BEM fokussiert sich auf Hilfemaßnahmen und nicht auf Diagnosen. Zudem können Mitarbeitende nicht zur Behandlung gezwungen werden. Das BEM kann auch zur Klärung von Verhaltens- oder Leistungsfragen beitragen, während Konfliktmanagement idealerweise von externen Stellen durchgeführt wird, um Rollenkonflikte zu vermeiden.