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Donnerstag, 3. April 2025

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Psychische Störung oder kriminelle Energie? Prozess gegen Einbrecher in Marburg

Am 2. April 2025 begann vor dem Landgericht Marburg der Prozess gegen einen 42-jährigen Mann aus Niedersachsen, der wegen des gewaltsamen Einbruchs in die Wohnung einer Studentin angeklagt ist. Der Vorfall ereignete sich vor einem Jahr in der Universitätsstraße. Im Verlauf des Machtkampfes sprang die Studentin aus dem Fenster im zweiten Stock und landete auf dem Vordach einer nahegelegenen Rossmann-Filiale, wie op-marburg.de berichtet.

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Der Angeklagte gibt an, im krankheitsbedingt schuldunfähigen Zustand gehandelt zu haben. Zwei langjährige Freunde des Mannes wurden als Zeugen vernommen. Der erste, ein 51-jähriger Freund, betonte, dass der Angeklagte in seiner Jugend ein intelligenter Mensch war, der jedoch unter Depressionen litt und 2012 eine psychotische Episode durchlebte. Er beschrieb ihn als humorvoll und ohne Drogen- oder Alkoholprobleme. Der zweite Zeuge, 42 Jahre alt, kennt den Angeklagten seit 37 Jahren und bestätigte die psychischen Probleme aus dem Jahr 2012, als der Angeklagte sich deutlich verändert habe.

Psychische Erkrankungen und deren Auswirkungen

Der Angeklagte äußerte sich über seine Anwältin zu den Vorwürfen. Er berichtete, dass er während seines Besuchs in Marburg ein von einer Marburgerin programmiertes Computerspiel spielte und romantische Absichten hegten, die jedoch zurückgewiesen wurden. Diese Abweisung, zusammen mit dem Absetzen seiner Medikamente vor der Tat, soll zu einem Rückfall in die Psychose geführt haben. Der Angeklagte beschäftigte sich während seiner psychischen Erkrankung auch mit Verschwörungstheorien und drohte in die Obdachlosenszene abzudriften.

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Für den Angeklagten ist die rechtliche Bewertung seiner Schuldfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Laut § 20 StGB kann Schuldunfähigkeit vorliegen, wenn aufgrund einer krankhaften seelischen Störung die Einsicht in das Unrecht der Tat oder die Fähigkeit, entsprechend dieser Einsicht zu handeln, fehlt. Diese Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die individuelle Beschaffenheit der psychischen Erkrankung zu berücksichtigen, was in der aktuellen Rechtsprechung von erheblicher Relevanz ist.

Rechtlicher Hintergrund

In einem ähnlichen Fall, wie im Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25. August 2020 herausgearbeitet wurde, ist die Diagnose einer psychischen Störung allein nicht ausreichend für die Feststellung der Schuldunfähigkeit. Der BGH stellte fest, dass eine konkrete Darlegung erforderlich ist, um aufzuzeigen, wie die psychische Erkrankung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten beeinflusste. Diese Überlegungen sind für den aktuellen Prozess von zentraler Bedeutung, da die psychische Verfassung des Angeklagten sowohl für die Beurteilung der Tat als auch für die mögliche Strafzumessung wichtige Aspekte darstellt.

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Die nächste Verhandlung findet am 9. April 2025 um 9 Uhr im Saal 101 des Landgerichts Marburg statt, wo ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger sein Gutachten präsentieren wird, das entscheidenden Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens haben könnte.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.op-marburg.de/lokales/marburg-biedenkopf/marburg/prozess-in-marburg-frau-springt-aus-fenster-angeklagter-aeussert-sich-AR7IAO4NNZEF3GGBUDZQGYIBTA.html
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/20/2-263-20.php

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