In Marburgs Oberstadt ist das Zünden von Feuerwerk aufgrund von Brandgefahr strikt verboten. Dieses Verbot basiert auf dem bundesweit geltenden Sprengstoffgesetz, das bereits seit Oktober 2009 in Kraft ist. Das Feuerwerksverbot gilt in der Nähe von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie anderen brandempfindlichen Gebäuden.
Ein Mindestabstand von acht Metern zu diesen gefährdeten Orten muss eingehalten werden. In Marburg betrifft das Verbot die gesamte Oberstadt, einschließlich des Schlosses, des Lutherischen Kirchhofs und der Fläche vor der Elisabethkirche. Die Philipps-Universität Marburg hat zudem das Zünden von Feuerwerk auf dem Schlossgelände untersagt.
Kontrollen und Hinweise
Um die Einhaltung des Verbots zu überwachen, werden Sicherheitskontrollen rund um das Schloss verstärkt. Schilder an den Zugängen zur Oberstadt weisen die Bürger auf das Verbot hin. In der Silvesternacht werden sowohl die Polizei als auch die Stadtpolizei entsprechende Kontrollen durchführen, um Verstöße zu ahnden.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Geldstrafen von 5 bis 10.000 Euro rechnen. Solche Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Bürger und die Integrität der historischen Gebäude in Marburg zu gewährleisten, wie op-marburg.de berichtet. Das Sprengstoffrecht schützt nicht nur die Menschen, sondern auch die kulturellen und historischen Werte der Stadt, wie auch marburg.de anmerkt.