Am 4. März 2025 hat die Stadt Offenbach in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung wichtige Änderungen zur Grundsteuer beschlossen. Die neuen Hebesätze sollten dazu beitragen, die Stadtfinanzen auf eine solide Grundlage zu stellen, während das Ziel ist, jährlich rund 46 Millionen Euro an Steuereinnahmen zu generieren und dabei aufkommensneutral zu bleiben. So wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 1230 Punkte festgelegt, während die Grundsteuer A auf 370 Punkte angehoben wurde. Diese Veränderungen resultieren aus einer Reform, die von der Bundesregierung und den Bundesländern initiiert wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Die Abstimmung über diese Hebesätze und den Stadt-Haushalt 2025 erfolgt am 20. März. Bereits am 6. März findet eine Bürgerinformation zur neuen Grundsteuer statt, in der die Details der Anpassungen erklärt werden. Aktuell sind die neuen Steuerbescheide in Vorbereitung; diese sollen Mitte April versendet werden und gelten rückwirkend für das erste Quartal. Eigentümer, die zukünftig mit höheren Belastungen rechnen müssen, haben die Möglichkeit, individuelle Ratenzahlungen mit der Kämmerei zu vereinbaren.
Wirkungen der Reform auf die Eigentümer
Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt nach einem einfachen Muster: Der individuelle Steuermessbetrag wird mit dem voraussichtlichen Hebesatz der Stadt Offenbach multipliziert und durch 100 geteilt. Dieses Ergebnis entspricht dem jährlich zu zahlenden Betrag in Euro, der in der Regel quartalsweise abgebucht wird. Diese Regelung soll einen transparenten und fairen Umgang mit den Grundsteuer-Änderungen gewährleisten.
Aussichten und weitere Entwicklungen
Die aktuellen Hebesätze gelten zunächst für 2025 und 2026. Ab 2027 droht jedoch eine deutliche Erhöhung um 300 Punkte auf 1530 Punkte, sofern sich die Finanzlage der Stadt nicht verbessert. Fast 60% der hessischen Kommunen haben bereits ihre Hebesätze erhöht, was die Dringlichkeit der Anpassungen unterstreicht. Zudem haben Städte wie Frankfurt, Darmstadt und Rodgau vergleichbare Erhöhungen vorgenommen, um ihrer finanziellen Situation Rechnung zu tragen.
Die Stadt Offenbach hat sich entschieden, dezente Sparmaßnahmen statt sofortiger Steuererhöhungen einzuleiten. Diese Strategie könnte den Bürgern in der Stadt zugutekommen, indem sie die finanzielle Belastung minimiert. Fragen zu spezifischen Aspekten der Grundsteuer, insbesondere zu den Grundsteuermessbeträgen, sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten.
Insgesamt spiegelt die Reform die Bemühungen der Stadt Offenbach wider, die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten, während sich die Eigentümer auf neue Herausforderungen in der Grundsteuerumsetzung einstellen müssen. Angesichts der anstehenden Bürgerinformation und der quartalsweisen Abrechnung ist Transparenz ein zentrales Anliegen der Stadtverwaltung.