Verkehrsteilnehmende im Rheingau-Taunus-Kreis müssen bis Ende März 2025 mit kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen rechnen. Dies liegt an notwendigen Gehölzschnitt- und Baumfällarbeiten, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durchgeführt werden. Die Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit von Hessen Forst und Hessen Mobil.
Aktuelle Arbeiten, die seit Montag in Geisenheim und Kiedrich laufen, sollen voraussichtlich bis Ende dieser Woche abgeschlossen werden. In Geisenheim erfolgt der Eingriff an der Kreisstraße 630 zwischen der Abfahrt Marienthal zur L 3034 nach Rüdesheim und der L 3272 nach Presberg. In Kiedrich sind Gehölzarbeiten an der L 3035, Ortsausgang Kiedrich in Richtung Hausen v. d. Höhe, geplant. Der Verkehr wird dabei über Ampelanlagen geregelt, sodass keine Vollsperrungen erforderlich sein sollten.
Die Bedeutung von Bäumen
Bäume spielen eine essenzielle Rolle für die Umwelt. Sie produzieren Sauerstoff, verbessern das Klima und filtern Staub sowie Schadstoffe aus der Luft. Zudem erhöhen sie die Luftfeuchtigkeit und sorgen für Luftbewegung. Diese natürlichen Elemente bieten außerdem Lebensraum für zahlreiche Tierarten und beeinflussen das Orts- und Stadtbild auf positive Weise.
Um sicherzustellen, dass Bäume und Gehölze geschützt werden, gelten spezielle Vorschriften für Fällungen. Eine Genehmigung kann notwendig sein, insbesondere wenn ein Baum einem besonderen Schutz unterliegt. In der Regel gilt ein Fällverbot für Bäume und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September, um gefährdete Tierarten während ihrer Reproduktionszeit zu schützen. In diesem Zeitraum ist zudem das Setzen auf den Stock verboten, losgelöst von Pflegeschnitten, die jederzeit erlaubt sind.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Die gesetzlichen Regelungen leiten sich vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab, das seit dem 1. März 2010 in Kraft ist und Fäll- sowie Schnittverbote regelt. Geldbußen von bis zu 10.000 Euro drohen bei unerlaubten Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen. Ausnahmen gelten für Notfälle, wie das Abwehren von Gefahren für die Verkehrssicherheit, die mit einer entsprechenden Genehmigung durchgeführt werden können.
Die bevorstehenden Baum- und Gehölzarbeiten im Rheingau-Taunus-Kreis sind ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, müssen jedoch sorgfältig mit den geltenden Vorschriften in Einklang gebracht werden. Besonders geschützte Bäume dürfen nur bei unmittelbar drohender Gefahr ohne Genehmigung gefällt werden. In den Monaten nach dem 1. März gilt zudem ein Rauchverbot im Wald, um der erhöhten Waldbrandgefahr entgegenzuwirken.