Die Stadt Kaiserslautern reagiert auf die zunehmend besorgniserregende Situation rund um den Konsum von Lachgas und plant ein Verkaufsverbot für dieses als Modedroge bekannte Gas an Minderjährige. In den letzten Monaten wurden städtische Mitarbeitende häufig mit leeren Lachgasflaschen in der Stadt konfrontiert, insbesondere an Schulen, Spielplätzen und dem Messeplatz. Ein Vorfall, bei dem fast 60 leere Flaschen an einem einzigen Tag am Messeplatz gefunden wurden, verdeutlicht das Ausmaß des Problems. Lachgas verursacht nicht nur gesundheitliche Gefahren, sondern hinterlässt auch eine beträchtliche Menge Müll in der Stadt, was die Verantwortlichen zur Initiative bewegt hat, gegen diese Entwicklung vorzugehen. Laut den aktuellen Informationen ist Kaiserslautern die erste Kommune in Rheinland-Pfalz, die solch ein Verkaufsverbot einführt.
Die geplante Allgemeinverfügung soll voraussichtlich im März in Kraft treten. Bei Nichteinhaltung des Verkaufsverbots drohen den Verkäufern Geldstrafen. Manfred Schulz, Bürgermeister von Kaiserslautern, sieht die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der kurzfristigen Umsetzung ähnlicher Maßnahmen in anderen Städten. Ein Beispiel für bereits bestehende Regelungen ist Osnabrück, wo ebenfalls Bußgelder für den Verkauf an Minderjährige eingeführt worden sind.
Gesundheitliche Risiken und nationale Debatten
Die Diskussion um den Umgang mit Lachgas hat auch auf Bundesebene an Fahrt aufgenommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant ein Gesetz zur Verhinderung des Verkaufs von Lachgas an junge Menschen. Der Fokus liegt darauf, dass Lachgas (chemisch als Distickstoffmonoxid oder N2O bekannt) bisher in Deutschland nicht im Betäubungsmittelgesetz geregelt ist. Dies ermöglicht den Verkauf in verschiedenen Geschäften und sogar online, was gerade für Kinder und Jugendliche problematisch ist. In der Industrie wird Lachgas zwar für legitime Zwecke verwendet, etwa zum Aufschäumen von Sahne, doch der Missbrauch als Rauschmittel ist alarmierend. Der geplante Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Verkauf an Minderjährige untersagt wird, während industrielle und wissenschaftliche Nutzungen weiterhin erlaubt bleiben sollen.
Ein Ministeriumssprecher hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf bereits in die Ressortabstimmung gegangen ist. Ein möglicher Zeitplan für die Umsetzung des Verkaufsverbots könnte eine Verabschiedung nach der Sommerpause 2025 vorsehen. Obwohl ähnliche Regelungen in anderen Städten bereits existieren, argumentiert Lauterbach, dass die Umsetzung auf nationaler Ebene vor der Bundestagswahl unrealistisch sei.
Zunehmender Konsum unter Jugendlichen
Der Konsum von Lachgas ist unter Jugendlichen in Deutschland drastisch angestiegen. Berichten zufolge haben allein in Hamburg 11,3% der 14- bis 17-Jährigen im Jahr 2021 bereits Erfahrungen mit Lachgas gemacht. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Erstickungsgefahr, neurologische Schäden und schwere Mangelerscheinungen, wie zum Beispiel ein Vitamin-B12-Mangel, sind nur einige der potenziellen Folgen. Neurologe Gereon Fink warnt, dass der Konsum von Lachgas auch zu extremen Gesundheitsproblemen führen kann, einschließlich Rückenmarksschädigungen und Lähmungserscheinungen.
In Nordrhein-Westfalen haben sich die Missbrauchsfälle von Lachgas von 2022 bis 2023 mehr als verdreifacht, was die Dringlichkeit eines konsequenten Handelns unterstreicht. Suchtberater fordern daher strengere gesetzliche Maßnahmen und warnen vor den Gefahren des Konsums, insbesondere im Kontext von Mischkonsum mit Alkohol und anderen Drogen.