Der Sozialverband VdK plant, gegen die hohen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorzugehen, die als Finanzierung für die umstrittene Krankenhausreform dienen sollen. Diese Reform, die nach Schätzungen über die nächsten zehn Jahre rund 50 Milliarden Euro kosten wird, steht im Zentrum der Kritik. Der VdK sieht die Verwendung von GKV-Beiträgen für die Neuordnung der Krankenhauslandschaft als verfassungswidrig an, da diese Gelder zweckgebunden sind und nicht für den allgemeinen Haushalt verwendet werden dürfen, wie das Bundesverfassungsgericht betont. VdK-Präsidentin Verena Bentele hebt hervor, dass GKV-Beiträge einzig für Leistungen verwendet werden dürfen, die direkt den Versicherten zugutekommen. Maßnahmen, die allen Bürgern zugutekommen, sollten über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden, um eine gerechte Lastenverteilung zu gewährleisten. Diese Situation könnte zu einer zusätzlichen jährlichen Belastung von 2,5 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung führen, und die Versicherten spüren bereits deutliche Beitragserhöhungen, mit weiteren Steigerungen in den kommenden Monaten zu rechnen.
Der VdK wird juristische Schritte einleiten, indem Mitglieder Einspruch gegen ihre Beitragsbescheide einlegen. Der Streit könnte bis zu den Sozialgerichten eskalieren und möglicherweise sogar vor das Bundesverfassungsgericht gelangen. Der Verband ist der Ansicht, dass die gegenwärtige Praxis die verfassungsmäßigen Rechte der Versicherungsnehmer verletzt. Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing, das die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Finanzierung infrage stellt, untermauert die Position des VdK.
Finanzierung des Transformationsfonds
Die Finanzierung der Krankenhausreform wird sowohl von den Bundesländern als auch von den gesetzlich Versicherten getragen. Dabei sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Bundesanteil von 25 Milliarden Euro verpflichtend von der GKV getragen werden soll. Doch die private Krankenversicherung (PKV) wird von der geplanten Mitfinanzierung ausgeschlossen, was zu weiteren Spannungen führt. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther kritisiert diese Ungerechtigkeit und fordert eine Finanzierung durch Steuermittel, um eine gerechte Lösung zu schaffen.
Professor Thüsing betont, dass die verpflichtende Beteiligung der GKV am Transformationsfonds eine Zweckentfremdung der Beitragsmittel darstellt, was verfassungsrechtlich unzulässig ist und gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes verstößt. Darüber hinaus unterstützt Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg diese Auffassung in einem Gutachten für den GKV-Spitzenverband.
Kritik und Herausforderungen der Reform
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verfolgt mit der Krankenhausreform umfangreiche Ziele, darunter der Abbau von Doppelstrukturen und die stärkere Spezialisierung der Kliniken. Dafür wird jedoch ein zusätzlicher Finanzbedarf von 0,5 bis 0,6 Prozentpunkten für das kommende Jahr prognostiziert. Diese Veränderungen werden von Kritikern als potenziell unzureichend angesehen, um die Finanzprobleme und Fehlanreize im System zu lösen.
Die Vorstandsvorsitzende der GKV, Doris Pfeiffer, äußert sich ebenfalls besorgt über die ungleiche Belastung der gesetzlich Versicherten. Nach wie vor erhalten Beamte und Selbstständige, die privat versichert sind, keine direkte finanzielle Beteiligung an den Kosten der Reform. Diese Ungleichheit verstärkt die Forderungen nach einer gerechteren Finanzierung des Transformationsfonds.