Ab dem Schuljahr 2025/2026 will das Land Hessen ein umfassendes Verbot für die private Nutzung von Handys, Smartwatches und Tablets an Schulen einführen. Diese Regelung zielt darauf ab, Schulen zu geschützten Räumen für Kinder und Jugendliche zu machen und den Einfluss digitaler Ablenkungen zu reduzieren. Vertreter der Schulen im Landkreis haben von diesem Vorhaben in den Medien erfahren, was zu unterschiedlichen Reaktionen führt. Besonders die Umsetzung des Verbots ist ein zentrales Diskussionsthema.
Andreas Hilmes, Schulleiter der Johannisberg-Schule, erklärt, dass die Nutzung von Smartphones bereits eingeschränkt ist. An der Gartenstraße sind Handys für die Jahrgänge 5 und 6 grundsätzlich verboten. In den Jahrgängen 7 bis 10 ist die Nutzung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft gestattet. Hilmes sieht insbesondere bei großen Schulen Herausforderungen in der Durchsetzung des neuen Verbots.
Regelungen an verschiedenen Schulen
An der Freiherr-vom-Stein-Schule in Hessisch Lichtenau müssen Schüler ihre Handys beim Betreten des Schulgebäudes in der Tasche lassen. Zwar dürfen Schüler in der zweiten Sekundarstufe Handys für Recherchezwecke im Unterricht verwenden, sie müssen die Geräte jedoch nach der Aufgabe wieder verstauen. An der Valentin-Traudt-Schule gilt ein generelles Handyverbot. In dieser Einrichtung wird jedoch ein verantwortungsvoller Umgang mit Smartphones gefördert, was bedeutet, dass Handys bei Verstößen in einer „Handy-Garage“ landen und am Ende des Schultages zurückgegeben werden.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Schulen Ausnahmen für ältere Schüler festlegen können, die beispielsweise in der Oberstufe eine andere Handhabung benötigen. Der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung Hessen (VBE), Stefan Wesselmann, sieht in dem Verbot eine rechtliche Basis für bereits bestehende Regelungen an Schulen.
Ziele und wissenschaftliche Grundlagen
Der Gesetzentwurf wurde von den Regierungsfraktionen CDU und SPD im Landtag eingebracht und ist Teil einer Initiative des Hessischen Bildungsministers. Bildungsminister Schwarz hebt die Bedeutung der Regelung für alle Schulen in Deutschland hervor. Wissenschaftliche Studien der WHO und OECD belegen die Gesundheitsrisiken, die mit einem hohen Medienkonsum bei jungen Menschen verbunden sind. Deshalb soll die neue Regelung nicht nur die Ablenkung im Unterricht minimieren, sondern auch die psychische Gesundheit der Schüler verbessern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplanten Smartphone-Schutzzonen in Hessen [kultus.hessen.de] einen klaren Rahmen für den Umgang mit digitalen Endgeräten im Schulalltag schaffen sollen. Die private Nutzung von mobilen Endgeräten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände wird dabei grundsätzlich unzulässig sein. Lediglich die Mitnahme der Geräte ist gestattet. Für weiterführende Schulen sind Ausnahmeregelungen möglich, während in Grundschulen in der Regel keine private Nutzung vorgesehen ist. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen die Schulkultur zu verbessern und den Fokus auf den Unterricht zu richten, wie [hna.de] berichtet. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im kommenden Schuljahr in Kraft treten, um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Lernen zu konzentrieren.