Die Kriminalpolizei Wetterau warnt aktuell vor sogenannten Schockanrufen und falschen Polizeibeamten. Am Montagvormittag, dem 30. Dezember 2024, gingen mehrere Hinweise auf Telefonbetrüger bei der Polizei ein. Die Schockanrufe wurden vorwiegend im nördlichen Wetteraukreis registriert. Anrufer schildern den Opfern, dass eine Einbrecherbande aus ihrer Nachbarschaft festgenommen wurde.
Die Polizei empfiehlt, in solchen Fällen das Gespräch sofort zu beenden und die örtliche Polizeidienststelle zu informieren. Die echte Polizei stellt telefonisch keine Fragen zu Vermögensverhältnissen. Betroffene sollen sich zudem nicht scheuen, Kontakt zur Polizei über den Notruf 110 aufzunehmen. Wichtige Hinweise beinhalten, dass Opfer niemals Geld an Unbekannte übergeben oder hinterlegen sollen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, Verwandte, Nachbarn oder Vertrauenspersonen zu Rate zu ziehen. Zudem wird empfohlen, Angehörige im Bekanntenkreis über diese Betrugsmaschen zu sensibilisieren.
Häufigkeit und Maschen der Schockanrufer
Opfer werden häufig aufgefordert, eine „Kaution“ oder „Entschädigung“ zu zahlen, wobei Beträge von bis zu 100.000 Euro gefordert werden können. Oft agieren mehrere Anrufende zusammen und übergeben sich gegenseitig das Gespräch, um das Vertrauen der Opfer weiter zu erlangen. Die Anrufer setzen sich mit einem vermeintlichen Familienmitglied in Verbindung und setzen die Opfer unter zeitlichen Druck, um überstürzte Entscheidungen zu provozieren. Es wird auch versucht, einen Kontakt zu echten Verwandten oder zur Polizei zu verhindern. Bei Einwilligung des Opfers erscheint ein Abholer oder das Opfer wird zu einem Übergabeort gelotst. Die Täter beeinflussen das Opfer während dieser Übergabe erneut und beenden das Gespräch nach der Übergabe der Vermögenswerte.
Das BKA empfiehlt, den Aufforderungen der Anrufer nicht zu folgen, und im Falle eines solchen Anrufs unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu kontaktieren. Betroffene sollten keine persönlichen oder finanziellen Details am Telefon preisgeben und Angehörige unter bekannten Nummern anrufen. Polizei oder Amtspersonen verlangen niemals telefonisch Bargeld oder Wertsachen. Zudem sollte kein Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte übergeben und keine Unbekannten in die Wohnung oder das Haus gelassen werden. Für weiterführende Unterstützung können sich Betroffene auch an Opferberatungsstellen wie den „WEISSEN RING“ wenden, erreichbar unter der Rufnummer 116 006. Weitere Informationen für Opfer sind auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention zu finden.