Die Vogel- und Naturschutzgruppe Kaulstoß hat am 19. April 2025 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Grund für diesen Schritt sind die Pläne der Gemeinde Grebenhain, im EU-Vogelschutzgebiet Windkraftanlagen auszuweisen. Diese Situation wurde während der Jahreshauptversammlung des Vereins behandelt, bei der auch weitere Themen rund um den Naturschutz zur Sprache kamen.FNP berichtet.
Der Vorsitzende der Gruppe, Thorsten Schlemmer, informierte die Anwesenden über die Pflege der Biotopschutzflächen im Jahr 2024. Der stellvertretende Vorsitzende Artur Kaltenschnee hat sich insbesondere um die betreuten Gebiete, die vier große Feldgehölze, eine Magerrasenfläche sowie eine Streuobstwiese umfassen, gekümmert. Zudem wurde eine Ackerfläche von einem Hektar als Blühfläche im Sinne der Dreifelderwirtschaft eingerichtet.
Herausforderungen im Naturschutz
In der Jahreshauptversammlung wurde den Mitgliedern Kevin und Marvin Appel sowie Florian Schmidt für ihre Einsätze gedankt. Aktuell betreut der Verein etwa 200 künstliche Nisthilfen, wobei Waschbären ein gravierendes Problem darstellen. Diese plündern gezielt die Nistkästen. Um den Waschbären den Zugang zu den Bruträumen zu erschweren, wurden Leisten mit Fluglochbohrung an den Nistkästen angebracht.
Die Naturschutzgruppe kümmert sich auch um den Geotop Alteburg, jedoch besteht dort die Gefahr von Astbrüchen, was die Nutzung der Sitzgruppe einschränkt. Diese Fläche wurde vorübergehend mit Flatterband abgesperrt. Man strebt jedoch eine dauerhafte Nutzung an. Rechner Günter Schmidt gab einen Überblick über die Vereinsfinanzen, die vom Vorstand entlastet wurden.
Windkraftpläne und EU-Recht
Besonders brisant sind die Pläne der Gemeinde Grebenhain, im geschützten Gebiet Windkraftanlagen zu errichten. Dies ist über eine Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch möglich. Vor 13 Jahren war bereits gegen ähnliche Planungen vorgegangen worden, um die Alteburg als Vorrangfläche zu schützen. Ein integratives Gesamtkonzept zwischen Naturschutzverbänden, Windkraftbetreibern und dem Regierungspräsidium wurde damals vereinbart.BFN hebt hervor.
Das betroffene Vogelschutzgebiet ist bereits mit über 130 Windkraftanlagen stark belastet und hat die Verträglichkeitsgrenze Überschritten. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, geeignete Gebiete für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten und Lebensräumen zu wählen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist Teil der EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG, die seit dem 15. Februar 2010 in Kraft ist. Diese Richtlinie fordert auch, dass Mitgliedstaaten artenschutzrechtliche Vorschriften umsetzen, um wildlebende Vogelarten in der EU zu schützen.BFN dokumentiert.
Die Beschwerde gegen den beabsichtigten Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde von der EU-Kommission bereits angenommen. Damit könnte der Naturschutz eine wichtige Rolle im Umgang mit den geplanten Windkraftanlagen im EU-Vogelschutzgebiet spielen.