Am 22. Januar 2025 hat das Gericht den Fall eines tödlichen Unfalls in Steinfurth verhandelt, der sich rund eineinhalb Jahre zuvor ereignete. Der 33-jährige Angeklagte, ein ehemaliger Bad Nauheimer, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass er am Steuer eines Fahrzeugs saß, trotz des Fehlens eines Führerscheins und unter erheblichem Alkoholeinfluss.
Der verhängnisvolle Vorfall ereignete sich am 21. Juli 2023, als der Angeklagte von einem Freund abgeholt wurde, um gemeinsam ein Dorffest in Ober-Mörlen zu besuchen. Während des Festes konsumierte der Fahrer schätzungsweise zwischen zehn und 15 Gläser Baccardi-Cola. Trotz der offensichtlichen Alkoholisierung entschied die Gruppe, mit dem Auto nach Hause zu fahren, anstatt ein Taxi zu nehmen. Um 5:45 Uhr starteten sie die Rückfahrt im Fahrzeug des Freundes.
Die Folgen des Unfalls
Ein Video, das während der Fahrt aufgenommen wurde, dokumentiert die betrunkene und übermütige Stimmung der Passagiere. Der Angeklagte fuhr mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h und zeigte bei der Fahrt riskante Manöver, bevor er in einer Linkskurve die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Dies führte zu einem schweren Unfall, bei dem der Fahrzeughalter, der auch Mitfahrer war, aus dem Fahrzeug geschleudert wurde und tödliche Verletzungen erlitt. Der Fahrer selbst kam mit leichten Verletzungen davon, während die beiden anderen Mitfahrer schwere Verletzungen erlitten und weiterhin psychisch unter den Folgen des Unfalls leiden.
In der Urteilsbegründung wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Führerschein verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe anstrebte, die jedoch abgelehnt wurde. Zusätzlich muss der Fahrer 70 Prozent der Verfahrenskosten der Nebenkläger übernehmen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die gerichtliche Entscheidung fiel in einem Umfeld, in dem die Rechtsfigur der „actio libera in causa“ nicht mehr auf Verkehrsdelikte angewendet wird. Diese Regelung besagt, dass ein schuldunfähiger Fahrer trotzdem für die Folgen seiner Fahrt strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Dies wurde durch eine Reihe von obergerichtlichen Entscheidungen bestätigt, die auch darauf hinweisen, dass die Verantwortung für Trunkenheitsfahrten trotz Alkoholgenuss bestehen bleibt.
Bei schweren Vergehen wie fahrlässiger Tötung stellt sich häufig die Frage, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Allgemein wird bei solchen schweren Delikten die Vollstreckung der Strafe auch für Ersttäter empfohlen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine Ausnahme rechtfertigen würden. Die Aussagekraft der Umstände des Einzelfalls ist in der Rechtsprechung von hoher Bedeutung.
Die Verurteilung des Angeklagten wirft zudem Fragen auf, die für zukünftige Fälle von Bedeutung sein könnten. So ist der Umgang mit alkoholisierter Fahruntüchtigkeit klar geregelt; ab einem Promillewert von 1,1 gilt eine Fahruntüchtigkeit, die in der Regel zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Die Berücksichtigung von Milderungsgründen kann in Einzelfällen jedoch eine Rolle spielen, insbesondere wenn Umstände wie psychische Belastungen oder der Verlust eines Arbeitsplatzes vorliegen.
In der Öffentlichkeit bleibt der Fall nicht ohne Diskussion. Die Forderung nach strengeren Strafen bei Trunkenheitsfahrten und den damit verbundenen gravierenden Folgen zeigt sich in der Reaktion der Gesellschaft auf diesen tragischen Vorfall. Er verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Thematik und die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, um solche Unglücke zu verhindern.