In Hessen hat die Zahl der Petitionen im vergangenen Jahr einen kräftigen Anstieg erfahren. Wie Wiesbaden lebt berichtet, wurden insgesamt 1.046 Petitionen eingereicht, was einem Zuwachs von 12% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gleichzeitig wurden 876 Fälle behandelt, was eine Steigerung von 7,4% bedeutet. Trotz dieser Zunahme bleibt die Erfolgsquote der Petitionen jedoch bescheiden: Nur 16% der eingereichten Anträge erhielten eine ganz oder teilweise positive Entscheidung.
Ein Blick auf die Themen der Petitionen zeigt, dass 25% der Anliegen Aufenthaltsrechte betreffen, was einen beachtlichen Anstieg von 47% verzeichnet. Besonders häufig wird Kritik an der Justiz laut, insbesondere in Bezug auf Verzögerungen in Gerichtsverfahren. Die Spitzenreiter unter den Petitionen ist eine Initiative zur Behandlung von häuslicher Gewalt an Schulen, die 30.450 Unterstützende mobilisieren konnte.
Effektive Gestaltung von Petitionen
Für Bürger, die eine Petition einreichen möchten, gibt es einige bewährte Tipps, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Es wird empfohlen, die Anliegen klar und präzise zu formulieren und diese mit relevanten Fakten zu untermauern. Wichtig ist es zudem, den richtigen Adressaten auszuwählen und auf überflüssige Unterschriften zu verzichten, da eine einzige Unterschrift ausreicht, um die Petition im Landtag zur Behandlung zu bringen. Ein Beispiel für die Problematik der oft verspäteten Petitionen zeigt ein Bauprojekt: Dort hätte eine frühzeitige Einreichung eine Unterbrechung des Projekts ermöglichen können, was jedoch durch das Warten auf Tausende Unterschriften vereitelt wurde. Petitionsausschuss-Chef Oliver Ulloth warnt vor falschen Erwartungen hinsichtlich der erforderlichen Unterschriftenzahl.
Die Einreichung einer Petition erfolgt gemäß den Vorgaben des Hessischen Landtags. Dies beinhaltet die schriftliche Abgabe des Antrags, in dem der Name und die Adresse des Petenten angegeben werden müssen. Wenn jemand für eine andere Person petitioniert, müssen deren Daten und eine entsprechende Vollmacht angegeben werden. Zudem sollte das Anliegen sowie die gewünschten Ziele klar beschrieben und relevante Unterlagen beigefügt werden.
Der Prozess der Petitionseinreichung
Nach der Einreichung erhält der Petent eine Bestätigungs-E-Mail, die eine Zusammenfassung der eingereichten Daten und einen Link zum Freischalten der Petition beinhaltet. Dieser Link ist nur einmal verwendbar und nach 30 Tagen ungültig. Nach der Bestätigung wird die Petition dann zur Bearbeitung an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages weitergeleitet.
Um den Dialog zwischen Bürgern und dem Landtag zu fördern, stehen regelmäßige Sprechstunden zur Verfügung. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 27. Mai 2025 im Hessischen Landtag statt. Zudem wird jeden letzten Mittwoch im Monat eine Kanzleisprechstunde in Wiesbaden angeboten. Interessierte können sich per E-Mail unter petitionen@ltg.hessen.de anmelden.
Insgesamt zeigt sich, dass Petitionen ein wichtiges Instrument der Demokratie darstellen. Sie bieten den Bürgern die Möglichkeit, auf Behörden Einfluss zu nehmen und deren Entscheidungen zu korrigieren.