Am 1. Januar 2025 tritt in Hessen die Grundsteuerreform in Kraft, die weitreichende Veränderungen für rund 2,7 Millionen Grundstücke mit sich bringt. Die Messbeträge, die Grundlage für die Grundsteuerberechnung, werden angepasst und die Bewertung von Größe und Lage der Immobilien wird auf eine neue Weise vorgenommen. Dies soll die veralteten Berechnungsdaten, die seit 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland genutzt wurden, ersetzen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnung für verfassungswidrig erklärt hatte. fr.de berichtet von diesen grundlegenden Veränderungen.
Ein entscheidender Aspekt der Reform ist die Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen. In Hessen haben viele Städte bereits ihre neuen Hebesätze festgelegt, wobei die Empfehlungen des hessischen Finanzministeriums eine zentrale Rolle spielen. Grundlage für diese Empfehlungen war ein Vergleich der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht. Insbesondere für große Städte sind Hebesatzsteigerungen vorgesehen, während ländliche Gebiete dazu aufgefordert werden, diese gegebenenfalls zu senken. finanzamt.hessen.de führt die Details hierzu auf.
Versand der Bescheide
Die Kommunen sind für den Versand der neuen Grundsteuerbescheide verantwortlich, wobei sich die Termine unterscheiden. Kassel hat bereits am 6. Januar 2025 mit dem Versand begonnen, während Wiesbaden die Bescheide für den 22. Januar 2025 plant. Offenbach hingegen sieht sich mit Verzögerungen konfrontiert und wird voraussichtlich erst im April 2025 neue Bescheide versenden können. Die erste Grundsteuerzahlung ist für den 15. Februar 2025 fällig, kann jedoch nachträglich geleistet werden.
Die Empfehlungen des hessischen Finanzministeriums besagen, dass 344 Kommunen ihren Hebesatz reduzieren sollten, während 72 eine Erhöhung und 5 eine Beibehaltung des aktuellen Satzes empfohlen bekommen haben. Ein Beispiel zur verdeutlichen: Ein Anstieg des Volumens der Steuermessbeträge für Grundsteuer B erfordert eine Anpassung des Hebesatzes, um die Einnahmen stabil zu halten.
Digitalisierung erleichtert den Prozess
Für Steuerzahler in Hessen wurde auch ein digitaler Prozess etabliert, um die Abgabe von Steuererklärungen zu vereinfachen. Das System, bekannt als ELSTER (ELektronische STeuerERklärung), ermöglicht die digitale Abgabe von Steuererklärungen, wodurch Übertragungsfehler minimiert werden. Nutzer können sich einmal registrieren und den Dienst für verschiedene Steuererklärungen nutzen, ohne erneut Daten eingeben zu müssen. Weitere Informationen zur Registrierung und zur Nutzung von ELSTER sind auf elster.de verfügbar.
Insgesamt zielt die Grundsteuerreform darauf ab, die Aufkommensneutralität der Kommunen zu gewährleisten, während gleichzeitig die notwendigen Anpassungen zur korrekten Bewertung von Grundstücken vorgenommen werden. Im Jahr 2023 belief sich die Einnahme aus der Grundsteuer für die hessischen Kommunen auf rund 1,36 Milliarden Euro, die zur Finanzierung von Kindergärten und Infrastruktur verwendet wurden.