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Donnerstag, 27. Februar 2025

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Insolvenzverfahren für limes-invest GmbH: Gläubigerversammlung steht bevor!

Am 1. Februar 2025 hat das Amtsgericht Wiesbaden um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren über die build-ing. limes-invest GmbH & Co. KG eröffnet. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in der Neukirchner Straße 51, 65510 Hünstetten und ist unter der Handelsregisternummer HRA 10713 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die build.ing. limes-invest Verwaltungsgesellschaft mbH, die als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB, deren Kontaktdaten auf der Kanzlei-Website oder unter der Telefonnummer 0611 94583-914 zu finden sind.

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Das Insolvenzgericht hat die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse verwalten darf. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Chancen auf eine Sanierung der Gesellschaft zu erhöhen. Gläubiger sind dazu aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 8. April 2025 schriftlich beim Sachwalter anzumelden. Notwendige Nachweise wie Urkunden oder Rechnungen müssen beigefügt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auch Gläubigern mit Sicherungsrechten an beweglichen Sachen oder Rechten geboten, die diese umgehend beim Sachwalter anzeigen müssen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Einladung zur Gläubigerversammlung

Eine Gläubigerversammlung findet am Dienstag, den 29. April 2025, um 10:00 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, Raum 1.018 statt. In dieser Versammlung wird die Schuldnerin über den aktuellen Stand der Sanierungsbemühungen berichten, und der Sachwalter wird eine Stellungnahme abgeben. Alle angemeldeten Forderungen werden in diesem Rahmen geprüft.

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Das Insolvenzrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert, und Verfahren wie das Schutzschirmverfahren sind seit 2012 häufig in den Fokus gerückt. Obwohl oft missverstanden, kann die Eigenverwaltung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beantragt werden. Das Insolvenzverfahren gliedert sich in zwei Hauptabschnitte: das Insolvenzeröffnungsverfahren und das eröffnete Insolvenzverfahren. Der erste Abschnitt dauert in der Regel zwei bis drei Monate und kann entweder als Schutzschirmverfahren oder als vorläufige Eigenverwaltung durchgeführt werden. Das Schutzschirmverfahren kann allerdings nur dann angewandt werden, wenn noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Schutzschirmverfahren als Option

Das Schutzschirmverfahren, geregelt durch § 270d Insolvenzordnung (InsO), sieht vor, dass Unternehmen drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden und Zeit für Sanierungsmaßnahmen gewinnen können. Dieses Verfahren erfolgt in der Regel in Eigenverwaltung und hat das Ziel, das Unternehmen fortzuführen und eine eigenständige sowie effiziente Sanierung zu erreichen. Dabei gibt es mehrere Vorteile: Es schützt vor Gläubigern, stellt Betriebsausgaben für drei Monate aus und ermöglicht eine einfachere Kündigung unwirtschaftlicher Verträge und Personalabbau ohne Sozialplan.

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Um ein Schutzschirmverfahren einleiten zu können, müssen spezifische Voraussetzungen wie eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sowie ein existierendes Sanierungskonzept vorliegen. Der Ablauf des Verfahrens umfasst typischerweise fünf Schritte, beginnend mit der Vorbereitung und dem Insolvenzantrag bis hin zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über den Sanierungsplan.

Insgesamt zeigen die Entwicklungen rund um die build-ing. limes-invest GmbH & Co. KG die komplexe Situation, in der sich viele Unternehmen heutzutage befinden. Die Ankündigung der Eigenverwaltung könnte die letzte Chance zur Rettung des Unternehmens und Wahrung der Arbeitsplätze sein.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://byc-news.de/rheingau-taunus/insolvenz-der-bau-und-immobilienfirma-build-ing-limes-invest/
https://rosenberg-kollegen.de/insolvenz-in-eigenverwaltung/

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