Ab dem Jahr 2025 wird es in Hessen verpflichtend, dass alle Mitarbeiter im Rettungsdienst mindestens zwei Stunden jährlich in der Kindernotfallmedizin geschult werden. Dies ist eine klare Reaktion auf eine Petition des Vereins „HeldenStärker“, die nach dem tragischen Tod eines Kindes eines der Gründungsmitglieder initiiert wurde. Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) unterstrich die Bedeutung dieser Verpflichtung, indem sie betonte, dass alle Einsatzkräfte darauf vorbereitet werden müssen, um in Notfällen mit Kindern adäquat reagieren zu können. Der Stressfaktor bei Kindernotfällen sei erheblich höher, was durch den Frankfurter Notarzt Felix Maximilian Fausel bestätigt wird. Fausel hebt hervor, dass mangelnde Routine und Training oft zu Unsicherheiten bei den Rettungskräften führen.
Die neue Regelung sieht vor, dass sowohl Rettungskräfte als auch Notärzte in Hessen regelmäßig in der Kindernotfallmedizin weitergebildet werden müssen. Der Erlass des Ministeriums, der ab der Jahresfortbildung 2025 gilt, stellt sicher, dass mindestens zwei Stunden von den insgesamt 32 Stunden jährlicher Fortbildung im Rettungsdienst auf „Kinder- und/oder Neugeborenennotfälle“ entfallen. Vor der Einführung dieser Regelung war eine Fortbildung zu Kindernotfällen für Notärzte nicht verpflichtend, was laut Experten längst überfällig war.
Notwendigkeit der Fortbildung
Die Gesundheitsministerin betont, dass Neugeborenen-, Baby- und Kindernotfälle nun ein Pflichtbestandteil der jährlichen Fortbildung sind. Diese Entscheidung wurde auch von Medizinerinnen und Medizinern sowie Betroffenen unterstützt, was darauf hindeutet, dass die Gesellschaft ein wachsendes Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse von Kindern in Notfällen entwickelt hat. Der gemeinnützige Verein HeldenStärker e.V., der von Stefanie Seeger im Jahr 2017 nach dem Tod ihres Sohnes an einem Fieberkrampf gegründet wurde, hat entscheidend zur Einführung dieser neuen Regelung beigetragen. Seeger bezeichnete die Maßnahme als „wichtigen Schritt“ zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern.
Vor dieser Neuerung war die Fortbildung zu Kindernotfällen für Notärzte in Hessen lediglich ein optionaler Teil der jährlichen Schulung. Die bisherigen Fortbildungsinhalte waren großteils frei wählbar, wobei nur das Thema Reanimation als Pflichtbestandteil galt. Die nun verankerte Pflicht wird dazu beitragen, dass Einsatzkräfte besser vorbereitet sind und somit schneller und effizienter helfen können, wenn es um das Wohl von Kindern geht.
Hintergrund der Ausbildung im Rettungsdienst
Die verpflichtenden Fortbildungen sind ein wichtiger Schritt, da sie die Ausbildung der Rettungskräfte und Notärzte in Hessen entscheidend erweitern. Teil der Ausbildung sind auch die Grundlagen der Patientenversorgung und Notfallrettung. Die Ausbildungsmöglichkeiten im Rettungsdienst reichen von der Rettungssanitäter- bis zur Notfallsanitäter-Ausbildung. Letztere stellt die höchste Qualifikation im Rettungsdienst dar und fördert Fähigkeiten wie schnelle Entscheidungen, Teamarbeit und Belastbarkeit. Freiwilligendienste wie ein FSJ oder BFD bieten zudem die Möglichkeit, ersten Einblicke in die Arbeit im Rettungsdienst zu erhalten. Ehrenamtliche Engagements sind ebenfalls im Sanitätsdienst oder im Bevölkerungsschutz möglich, was die Relevanz und Bedeutung des gesamten Systems unterstreicht.
Insgesamt wird die neue Regelung zur Kindernotfallmedizin in Hessen als ein positiver Fortschritt für die Sicherheit und das Wohl der jüngsten Patienten angesehen.