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Montag, 31. März 2025

Verkehrschaos in Dortmund: Stadtbahnlinie U47 wird stark eingeschränkt!

Verkehrseinschränkungen in Dortmund: Gleisarbeiten an der U47 vom 28. März bis 2. April. Umleitungen und Schienenersatzverkehr eingerichtet.

FC Kaiserslautern feiert starken Heimsieg gegen Fortuna Düsseldorf!

Der 1. FC Kaiserslautern besiegt Fortuna Düsseldorf 3:1 und verschafft sich beim Heimspiel einen Platz in der Relegation.

Bessere Busverbindungen für Euskirchen: Mehr Fahrten ab Montag!

Ab dem 31. März 2025 erhöht die Stadtverkehr Euskirchen die Busverbindungen nach Euskirchen-Euenheim und Wißkirchen.

Streit um Wahlreform: CDU und SPD gegen kleinere Parteien in Hessen!

Heute hat der hessische Landtag in Wiesbaden eine entscheidende Reform des Kommunalwahlrechts beschlossen. Diese Reform, die insbesondere das Auszählverfahren der Stimmen verändert, kommt vor dem Hintergrund der Befürchtung der Landesregierung, dass es nach der Kommunalwahl 2026 zu einer „Zersplitterung“ der Parlamente kommen könnte. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD stimmten für die Umsetzung dieser Reform, während die Oppositionsfraktionen, darunter die Grünen, die AfD und die FDP, vehement dagegen votierten.

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Ein zentrales Element der Reform ist der Wechsel vom bisherigen Hare-Niemeyer-Verfahren zu dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Dieses neue Verfahren könnte gravierende Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den kommunalen Parlamenten haben. Während das Hare-Niemeyer-Verfahren die Stimmen für eine Partei mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Stimmen teilt, wird beim d’Hondtschen Verfahren die Stimmenzahl der Parteien durch 1, 2, 3 usw. geteilt, wodurch Sitze basierend auf den höchsten Zahlen vergeben werden.

Kritik von der Opposition

Die Opposition sieht in dieser Reform eine klare Benachteiligung kleinerer Parteien. Christoph Sippel von den Grünen äußerte Bedenken, dass diese Parteien nicht mehr angemessen mitgestalten können. Auch Moritz Promny von der FDP kritisierte die schwarz-rote Landesregierung und bezeichnete die Reform als “pures Eigeninteresse.” Experten warnen, dass diese Änderungen verfassungsrechtliche Fragwürdigkeiten aufwerfen und dass größere Parteien durch das neue Verfahren bevorteilt werden, was eine Gefährdung des politischen Gleichgewichts darstellen könnte.

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Die Reform sieht zudem die Senkung der Hürden für digitale Sitzungsformate vor und spricht sich dafür aus, die Ein-Personen-Fraktion abzuschaffen, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften zu verbessern. Innenminister Roman Poseck (CDU) verteidigte die Reform und betonte, dass beide Verfahren, das bisherige und das neue, legitim seien und dass die Reform letztlich eine Erleichterung der parlamentarischen Arbeit mit sich bringe.

Zeitrahmen der Reform und Ausblick

Der Gesetzentwurf wird in der kommenden Sitzung des Landtags in dritter Lesung behandelt und ist aufgrund der Mehrheit von CDU und SPD voraussichtlich beschlossene Sache. Die nächsten kommunalen Wahlen in Hessen sind für das Frühjahr 2026 angesetzt, was das Zeitfenster zur Umsetzung der Reform weiter eingrenzt. Die anhaltende Diskussion über die Änderung des hessischen Kommunalwahlgesetzes wird auch in den kommenden Wochen weitergeführt, vor allem unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die politischen Kräfteverhältnisse in den Kommunen.

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Das Hare-Niemeyer-Verfahren, das seit 1981 in Hessen etabliert war, könnte mit dieser Reform endgültig der Vergangenheit angehören. Die geplanten Änderungen werden sowohl von Experten als auch von politischen Akteuren intensiv beäugt und könnten den Charakter der zukünftigen kommunalen Wahlen nachhaltig prägen.

Der Reformprozess ist ein deutliches Zeichen für die dynamische politische Landschaft in Hessen und verdeutlicht die herausfordernden Diskussionen um die Fairness im politischen System, die in den nächsten Monaten noch an Bedeutung gewinnen könnten.

Giessener Allgemeine berichtet, dass die d’Hondtsche Methode erheblichen Einfluss auf die zukünftige Sitzverteilung haben könnte. Auch HNA hebt hervor, dass die Umstellung auf das neue Verfahren als verfassungsrechtlich fragwürdig eingestuft wird.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/wahlrechtsreform-hessischer-landtag-entscheidet-heute-ueber-zr-93651324.html
https://www.hna.de/hessen/hessischer-landtag-will-wahlrecht-aendern-experten-mit-kritik-93642614.html

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