Rund einen Monat vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 berichten viele Kommunen in Hessen von einer erfreulichen Situation: Zahlreiche Wahlhelfer konnten gewonnen werden. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist die Bereitschaft zur Mithilfe in Wahllokalen spürbar gestiegen, was die Vorbereitungen für die bevorstehende Wahl erleichtert.
In der Stadt Gießen beispielsweise werden etwa 800 Wahlhelfer benötigt. Hier konnten beeindruckende 650 neue Bewerbungen verzeichnet werden, wobei viele der Helferinnen und Helfer Studierende sind. Aufgrund dieser hohen Zahl an Bewerbungen wurde das Helfer-Formular von der Homepage entfernt, da der Bedarf bereits übertroffen wurde.
Versorgung der Wahlhelfer in verschiedenen Städten
Frankfurt am Main hat einen Bedarf von insgesamt 4.600 Wahlhelfern. Die Suche verlief besser als erwartet. Auch in Wiesbaden zeigt sich eine positive Entwicklung: Planmäßig werden hier 2.500 ehrenamtliche Helfer eingesetzt, und ausreichend Rückmeldungen sind eingegangen.
In Kassel werden optimal 2.133 Wahlhelfer eingeplant. Bis zum 21. Januar sind bereits 1.756 Zusagen eingegangen, während 377 Rückmeldungen noch ausstehen. Die Stadt Hanau benötigt etwa 800 Wahlhelfer und verzeichnet ebenfalls einen großen Andrang von Helfern. Fulda hat einen Bedarf von rund 1.300 Helfern; hier ist die personelle Situation bereits gut besetzt.
Aufgaben und Entschädigungen
Die Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels. Des Weiteren helfen sie bei der Feststellung des Wahlergebnisses. Diese Tätigkeit ist ein Ehrenamt, und die Helfer sind zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Bestellung erfolgt durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde, wobei freiwillige Meldungen bevorzugt werden, wie verwaltungsportal.hessen.de erklärt.
Zusätzlich zu ihrem Ehrenamt erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung sowie ein Erfrischungsgeld. Bundesweit beträgt das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher 35 Euro und für weitere Wahlhelfer 25 Euro. In Gießen wird das Entgelt für Beisitzer und Schriftführer auf 50 Euro festgesetzt, während stellvertretende Wahlvorsteher 55 Euro und Wahlvorsteher 60 Euro erhalten. In Kassel gibt es 50 Euro für Wahlvorsteher und Schriftführer sowie 40 Euro für Beisitzer. In Frankfurt liegt die Entschädigung bei 80 Euro für Wahlvorsteher und 75 Euro für deren Stellvertreter. Des Weiteren wird in Kassel und Frankfurt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Schulungen und die Abholung des Wahlpakets gezahlt.
Für die Durchführung der Wahl sind diese Helfer unerlässlich, denn sie tragen wesentlich dazu bei, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Die Stimmen werden nach Schließung der Wahllokale ausgezählt, die von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind, und die Dauer der Auszählung hängt vom Umfang der Wahl ab, wie auch bundeswahlleiterin.de erläutert.
Insgesamt kommen in Hessen etwa 55.000 Wahlhelfer in etwa 5.000 Urnenwahlbezirken und 1.900 Briefwahlbezirken zum Einsatz. Die breite Beteiligung und das Interesse an der Ehrenamtstätigkeit zeugen von einem gestiegenen bürgerschaftlichen Engagement in der hessischen Bevölkerung.