Der Lübbecker Stadtrat hat auf seiner letzten Sitzung die Einführung eines beitragsfreien, offenen Ganztagsangebots in den Schulen beschlossen. Der Schritt zielt darauf ab, Familien tangibel zu unterstützen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies berichtete das Westfalen-Blatt, das den Beschluss als Teil einer umfassenden Bildungsinitiative thematisiert.
Die neuen Regelungen sollen es Eltern erleichtern, ihre Kinder in den Ganztagsschulen anzumelden, ohne dass finanzielle Hürden im Weg stehen. Insbesondere für Familien mit niedrigem Einkommen wird dies eine spürbare Entlastung sein. Der offene Ganztag wird dazu genutzt, Kinder nicht nur zu betreuen, sondern auch durch vielfältige Bildungsangebote in ihrer Entwicklung zu fördern.
Unterstützung durch die Jugendämter
Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit von Jugendämtern in Deutschland. Diese Institutionen nehmen eine wichtige Rolle im Kinderschutz wahr und sind unverzichtbare Partner in der Familienhilfe. Laut Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gibt es in Deutschland 559 Jugendämter, die zur größten institutionalisierter Kinderschutzorganisation in Europa zählen.
Der „Jugendamtsmonitor“, veröffentlicht am 29. Oktober 2020, gibt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Leistungen dieser Einrichtungen. Der Monitor informiert auf 146 Seiten über Entwicklungstrends und schildert, wie Jugendämter auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien eingehen. Diese Maßnahme ist Teil der Offensive „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“
Breit gefächerte Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Zu den Hauptaufgaben zählen:
- Feststellung von Kindeswohlgefährdungen
- Gewährung von sozialpädagogischen Familienhilfen
- Heimerziehung
- Adoptionsvermittlung
- Angebote der Jugendarbeit
Diese Leistungen stehen nicht nur minderjährigen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Auch junge Volljährige bis 21 und in Einzelfällen bis 27 Jahren können von den Angeboten profitieren. Im Jahr 2022 zählten etwa 14,1 Millionen Minderjährige zur Zielgruppe, was 17 Prozent der Bevölkerung entspricht. Insgesamt lag die Zahl der potentiellen Empfänger bei rund 22,1 Millionen.
Die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe sind klar definiert: Schutz des Kindeswohls, Förderung der Entwicklung und Abbau von Benachteiligungen stehen im Mittelpunkt. Die Jugendämter greifen auch in akuten Krisensituationen ein, um das Wohl der betroffenen Kinder sicherzustellen, oft in Zusammenarbeit mit den Familiengerichten. Dies verdeutlicht die wertvolle und vielschichtige Aufgabe, die Jugendämter erfüllen, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien zu schaffen, wie das Bundeszentrale für politische Bildung ausführlich darlegt.
Insgesamt zeigt sich, dass der Lübbecker Beschluss für den beitragsfreien offenen Ganztag nicht nur eine lokale Relevanz hat, sondern in den breiteren Kontext der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland einzubetten ist. Die verstärkte Unterstützung durch Jugendämter und internationale Standards in der Kinderschutzarbeit ergänzen sich in einem Ziel: die Resilienz und Entwicklungschancen der Jüngsten in der Gesellschaft zu fördern.