Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt im Saarland bleibt auch in den letzten Jahren konstant. So registrierte man 2021 insgesamt 2491 Fälle, gefolgt von 2495 Fällen im Jahr 2022 und 2672 Fällen im Jahr 2023. Dies führte zu einem Rückgang auf 2486 Fälle im Jahr 2024. Der markante Anstieg im Jahr 2023 ist jedoch unklar und könnte auf normale Schwankungen zurückzuführen sein, wie SR berichtet.
Die Mehrheit der betroffenen Personen sind Frauen. Dazu zeigt das Lagebild „geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“, dass Gewalt für viele Frauen Alltag ist. Auch Männer sind betroffen; insgesamt wurden 726 Männer im Jahr 2024 als Opfer häuslicher Gewalt registriert, was ca. 29 % der Gesamtfälle ausmacht. Trotz dieser Zahlen bleibt unklar, wie viele Anklagen oder Verurteilungen aus diesen Fällen resultiert sind.
Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen
Im Saarland stehen Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt zur Verfügung. Die Interventionsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen bietet Unterstützung und Beratung. Betroffene können sich direkt an die Beratungsstelle wenden oder erlangen proaktive Kontaktaufnahme nach Polizeieinsätzen. Die Fallzahlen bei der Interventionsstelle schwanken zwischen 770 und 780 Fällen pro Jahr, wobei über die Hälfte dieser Fälle Beratungen unterzogen werden.
Ein neuer Fokus liegt seit April 2024 auf der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt miterleben. Bislang wurden 51 Familien und 95 Kinder in Beratungsangebote aufgenommen. Die Gespräche zielen darauf ab, traumatische Erlebnisse zu verarbeiten und Verhaltensweisen in gewalttätigen Situationen zu thematisieren.
Rechtlicher Rahmen und nationale Maßnahmen
Die Istanbul-Konvention stellt ein zentrales völkerrechtliches Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dar. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft und umfasst 12 Kapitel sowie 81 Artikel, die verschiedene Aspekte von Gewalt und deren Prävention behandeln, wie die saarland.de berichtet. Eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) arbeitet an einem Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung dieser Konvention, der ressortübergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention und -bekämpfung koordiniert.
Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde 2023 ausgebaut und leitet interdisziplinäre Arbeitsgruppen. Diese sind darauf spezialisiert, das Hochrisikomanagement zu optimieren und Fachkräfte fortzubilden. 2000 initiierte die Landesregierung ein Expert:innen-Gremium zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, was zur Schaffung dieser Koordinierungsstelle führte. Der Runde Tisch zur Verhütung von Gewalt beobachtet die Entwicklungen in diesem Bereich und fördert den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Ministerien und Organisationen.
Aktuelle Entwicklungen und Berichterstattung
Im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde am 3. Dezember 2024 der Periodische Bericht „Monitor Gewalt gegen Frauen“ präsentiert. Dieser Bericht, der vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde, deckt die Entwicklungen im Zeitraum von 2020 bis 2022 ab. Er dokumentiert umfassend die Anstrengungen von Bund und Ländern zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Konvention, wie in einem Bericht festgehalten.