Die Grundsteuerreform in Deutschland sorgt für Aufregung und Verwirrung, insbesondere in der Stadt Straubing. Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer für verfassungswidrig, was eine umfassende Reform erforderlich machte. Diese Reform führt dazu, dass die Bewertung von Immobilien nun nach einer neuen, gesetzlich vorgeschriebenen Methode erfolgt, die zum Stichtag 01.01.2022 in Kraft trat. Laut der Stadtverwaltung von Straubing wird die Bewertung ausschließlich durch das Finanzamt vorgenommen, das anschließend den Grundsteuermessbetrag übermittelt. Die Stadt hat dabei keinen Einfluss auf die Höhe dieses Betrags, wie [die Stadt Straubing berichtet](https://www.straubing.de/rathaus-verwaltung/verwaltung/grundsteuerreform/index.html?womort=Straubing).
Die Auswirkungen dieser Reform sind bereits spürbar. Insbesondere die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 sorgt für Diskussionen. Straubing hat den Hebesatz von 390% auf 420% erhöht, was für viele Eigentümer eine drastische Erhöhung der Grundsteuer bedeutet. Ein Mandant der Kanzlei Dr. Kittl & Partner wurde darauf hingewiesen, dass sich der Messbetrag für seine Immobilie fast verfünffacht hat. Dies zeigt, wie unterschiedlich die Auswirkungen der Reform auf verschiedene Immobilien sein können, da die Berechnung auf der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche basiert, was zu erheblichen Unterschieden führen kann, unabhängig von der Art des Gebäudes, wie [Kanzlei Dr. Kittl & Partner berichtet](https://kittl-partner.de/aktuelles/kanzleiticker/grundsteuer_hebesatz/#:~:text=Die%20Stadt%20Straubing%20hat%2C%20als,Fl%C3%A4chenmodell).
Die neue Bewertungsmethode
Die neue Bewertungsmethode, die in Bayern zur Anwendung kommt, ist als Flächenmodell bekannt. Hierbei wird die Grundstücksfläche laut Grundbuch sowie die Wohn- und Nutzfläche der Gebäude berücksichtigt. Dies führt dazu, dass große Nutzflächen, wie sie beispielsweise in Lagerhallen vorkommen, zu höheren Messbeträgen führen können als kleinere Büroflächen. Diese Regelung sorgt für eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer, hat jedoch auch zur Folge, dass viele Eigentümer mit unerwartet hohen Steuerbescheiden konfrontiert werden.
Die Stadtverwaltung von Straubing hat zudem darauf hingewiesen, dass Eigentümer, die feststellen, dass in ihren Grundsteuerbescheiden eine größere Nutzfläche ausgewiesen ist als tatsächlich vorhanden, Einspruch einlegen oder eine Änderungserklärung beantragen können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Grundsteuer korrekt berechnet wird und Eigentümer nicht übermäßig belastet werden.
Wichtige Fristen und Informationen
Für alle, die von der Grundsteuerreform betroffen sind, ist es wichtig, die Fristen im Auge zu behalten. Änderungen an den Grundstücken müssen bis zum 31. März des Folgejahres dem Finanzamt gemeldet werden. Die Stadt Straubing bietet eine Informationshotline, die unter der Telefonnummer 089/30700077 erreichbar ist, um Fragen und Unstimmigkeiten zu klären. Zudem können weitere Informationen auf der Website zur Bayerischen Grundsteuer abgerufen werden.
Die Grundsteuerreform ist ein bedeutendes Thema, das viele Bürger in Straubing betrifft. Die Veränderungen bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche weiteren Anpassungen möglicherweise notwendig sein werden, um eine faire und gerechte Besteuerung zu gewährleisten.